Weg fĂĽr EU-Telecom-Paket frei

Vertreter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments haben sich laut Verhandlungskreisen in dem letzten Streitpunkt der abgestuften Erwiderung von Urheberrechtsverletzungen geeinigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Weg für die Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens für die europäischen Telekommunikationsmärkte (Telecom-Paket) ist Verhandlungskreisen zufolge frei. Vertreter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments hätten sich in einem letzten Streitpunkt geeinigt, hieß es am Dienstag laut dpa in Brüssel aus dem Europaparlament. Offensichtlich konnte sich Frankreich mit einer von Nichtregierungsorganisationen scharf kritisierten Forderung nicht durchsetzen.

Dem Kompromiss zufolge dürften die Rechte von Internetnutzern nur in Ausnahmefällen beschnitten werden. Die Meinungs- und Informationsfreiheit schütze grundsätzlich auch Internetnutzer, die illegal Inhalte auf ihre Festplatte laden. Maßnahmen müssten durch ein unabhängiges Tribunal angeordnet werden, hieß es. Paris hatte gefordert, Internet-Nutzern nach drei Urheberrechtsverletzungen den Zugang zum Internet ohne Gerichtsbeschluss sperren zu dürfen.

Das Europaparlament und die zuständigen EU-Minister müssen dem Gesetzespaket noch zustimmen. Das Telecom-Paket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den Telekommunikationssektor schaffen. Es besteht aus mehreren Richtlinien. Darunter sind auch Bestimmungen zum Urheberrechtsschutz oder Vorgaben über die Verteilung freiwerdender Frequenzen, wenn der Rundfunk von analog auf digital umgestellt wird.

Der von der tschechischen Ratspräsidentschaft am vergangenen Freitag vorgelegte Entwurf zur Neufassung des Artikels 5 der EU-Richtlinie zu Privatsphäre und Elektronischer Kommunikation (ePrivacy Richtlinie) stößt beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auf massive Kritik. Der tschechische Vorschlag würde entweder eine aktive, vorherige Zustimmung des Nutzers zur Verwendung von Cookies durch einen Diensteanbieter oder aber jeweils gesonderte Pop-up-Fenster erforderlich machen, über die bei jedem Aufruf einer neuen Website durch den Nutzer dessen Zustimmung zum Einsatz von Steuerungs-Cookies eingeholt würde. "Die geplanten Eingriffe in gelernte Nutzer/Interface-Prozesse führen in sämtlichen Bereichen des Internets zu massiven Beschränkungen von Nutzungsszenarien sowie Geschäftsmodellen", meint der BVDW. Dadurch sei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft gefährdet.

Zum EU-Telecom-Paket siehe auch:

(anw)