Zehn Jahre gesetzliche Informationsfreiheit in deutschen Landen
Vor einem Jahrzehnt trat mit dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die erste gesonderte Regelung für die "gläserne Behörde" hierzulande in Kraft, doch Experten beklagen zu starke Schranken.
Am 20. März 1998 ist mit dem brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die erste gesonderte Regelung für die "gläserne Behörde" hierzulande in Kraft getreten. Nachdem der Ansturm auf die Akten anfangs ausblieb, nehmen Bürger in der Mark laut der brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, ihren Anspruch auf Zugang zu Informationen der Verwaltungen "zunehmend in Anspruch". Eine professionelle Bearbeitung von Anträgen auf Akteneinsicht gehöre in den Verwaltungen mittlerweile – trotz einzelner Schwierigkeiten – zum Behördenalltag. Die Umsetzung des Gesetzes, dessen runden "Geburtstag" Hartge mit einer Festschrift (PDF-Datei) feiert, gelinge also durchweg gut.
Außer Brandenburg haben inzwischen weitere acht Bundesländer sowie der Bund Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Die Märker können sich Hartge zufolge aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Vielmehr hinke der einstige Pionier inzwischen der Entwicklung hinterher. "Das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz enthält zahlreiche überflüssige Einschränkungen, die den Informationsanspruch der Bürger allzu oft ins Leere laufen lassen." Landesregierung und Gesetzgeber sollten etwa die Chance ergreifen, mit der geplanten Zusammenführung des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Umweltinformationsgesetz "die Transparenz als brandenburgisches Markenzeichen weiterzuentwickeln". (Stefan Krempl) / (pmz)