Neuer Vergütungssatz für Daten-CDs

Für Speichermedien der Formate CD-R und CD-RW verlangen die Verwertungsgesellschaften nun eine höhere Pauschalabgabe.

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Die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM) eine neue Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für Daten-CD-R/RWs getroffen. Die ZPÜ verlangt für diese Speichermedien nun eine Vergütung von 7,20 Euro-Cent je Spielstunde. Bisher betrug die Pauschalabgabe bei CD-R und -RW 1,80 Euro-Cent je Spielstunde. Auf Daten-CDs könnten Musikwerke mit gar keinen oder nur geringen Qualitätsverlusten vervielfältigt werden, meint die ZPÜ. Zudem sei mit elektronischer Datenverarbeitung auch die Vervielfältigung von Druckwerken fast unbegrenzt möglich. Allerdings geht die ZPÜ davon aus, dass nicht auf allen Daten-CDs Musik abgespeichert wird. Daher verlangt sie von den Herstellern der Speichermedien nur für 30 Prozent der Daten-CDs die neue Abgabe.

Auch beschreibbare DVD-Medien werden nun, ebenso wie in der Schweiz, explizit in den Vergütungssätzen berücksichtigt -- auch wenn die ab 1. Januar 2003 fälligen Zahlungen hierzulande deutlich geringer ausfallen. Bei den Sätzen für DVD-R/RW, DVD+R/RW und DVD-RAM mit einer nominellen Speicherkapazität von 4,7 GByte orientiert sich an der bisherigen Vergütung für Bildträger: 8,70 Euro-Cent je Spielstunde. Bei der Speicherkapazität von 4,7 GB geht die ZPÜ von einer Videoaufnahmekapazität von 120 Minuten aus, so dass je DVD 17,40 Euro-Cent pro Stück fällig werden. (anw)