Regulierer legt Bedingungen zum Wiederverkauf von TK-Diensten fest

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist einer Beschwere von Tele 2 nachgekommen und entschied, das von der Telekom vorgelegte Resale-Angebot sei missbräuchlich.

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat jetzt über die Bedingungen zum Wiederverkauf von Telekommunikationsdienstleistungen entschieden. Sie befindet das von der Telekom vorgelegte Resale-Angebot für die Bündelung von Produkten, das Bestellverfahren, die verlangten Sicherheitsleistungen und die Implementierungsfrist als missbräuchlich. Das Verfahren der nachträglichen Entgeltregulierung wird eingestellt. "Da die Telekom dazu aufgefordert wird, ihr derzeitiges Resale-Angebot an maßgeblichen Stellen zu ändern, sich die vorliegenden Entgelte allerdings noch darauf beziehen, sei einer Entgeltentscheidung gegenwärtig die Grundlage entzogen", heißt es in einer Mitteilung der Behörde

Die Entscheidung der Regulierer wurde nötig, nachdem die Verhandlungen zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten über ein Geschäftsmodell für den Wiederverkauf von TK-Dienstleistungen gescheitert waren. Anlass dazu gab eine Beschwerde der Firma Tele 2, die sich gegen das angebotene Produktspektrum und die Preise und andere kommerzielle Konditionen richtete.

Die Telekom-Konkurrenten sollen Anschlüsse auch unabhängig von den Verbindungsleistungen der Telekom für den Wiederverkauf bekommen. Dabei soll der Reseller die Wahl zur dauerhaften Voreinstellung (Preselection) auf sein Verbindungsnetz haben. Auch muss eine Verbindungsnetzbetreiberauswahl (Call-by-call) sowie ihre Unterdrückung ermöglicht werden, heißt es. Die Telekom muss nun innerhalb von zwei Monaten ein modifiziertes Resale-Angebot vorlegen.

"Mit diesen Entscheidungen wird die RegTP der Nachfrage nach Resale als Geschäftsmodell entsprechend den Vorgaben des deutschen und europäischen Telekommunikationsrechts gerecht", sind sich die Regulierer sicher. (anw)