ARD: Online-Aktivitäten sind neue Varianten des Programmauftrags

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sieht sich "in der Pflicht", dem Wandel des Informations- und Kommunikationsverhaltens der Gesellschaft bei der Wahrnehmung seines "umfassenden Auftrags" zu folgen.

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Der jüngste Beschluss der ARD-Gremienvorsitzenden dürfte dem deutschen IT-Branchenverband Bitkom und anderen Kritikern der öffentlich-rechtlichen Online-Aktivitäten nicht schmecken. Er lautet: "Die im Internet (...) liegenden Potenziale zur Wahrnehmung des Programmauftrags sind systematisch auszuschöpfen und im Rahmen des staatsvertraglich Festgelegten sowie des finanziell Machbaren umzusetzen." Im Klartext: Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wollen ihr Engagement im Internet weiter betreiben und womöglich ausbauen.

Der Branchenverband Bitkom hatte im Sommer die ARD und ZDF kritisiert, weil mit deren gebührenfinanzierten Internet-Auftritten der Wettbewerb "in eklatanter Weise verzerrt" werde. Dagegen sieht sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk "in der Pflicht", dem Wandel des Informations- und Kommunikationsverhaltens der Gesellschaft bei der Wahrnehmung seines "umfassenden Auftrags" zu folgen. Wenn ganze Altersgruppen bereits mit dem Massenmedium Internet aufwachsen, seien Hörfunk und Fernsehen gefordert, darauf "medienadäquat" zu reagieren.

So heißt die neue Leitlinie der ARD, Online-Aktivitäten konzeptionell und strategisch als neue Varianten des Programmauftrags auszurichten. Auch wollen die Rundfunkanstalten beim kritisierten Online-Verkauf von Merchandising-Artikeln bleiben. Dabei dürften Online-Aktivitäten aber nicht über das hinaus gehen, was im klassischen Rundfunk erlaubt sei. Merchandising habe primär eine Programm begleitende und stabilisierende Funktion.

Angesichts der Inhalte-Vielfalt müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Netz Orientierung bieten, heißt es in dem Beschluss weiter. Daher sei es erforderlich, die Bereiche Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung und damit die ganze Bandbreite des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags online widerzuspiegeln. Ziel sei ein nachhaltiges, weil gebührenfinanziertes, für alle kostenlos zugängliches, wettbewerbsneutrales Online-Angebot. Darüber hinaus sei die Entwicklung experimenteller Angebote ein guter Weg, differenzierte Publikumsinteressen zu bedienen. Das Internet biete eine Plattform für den gesellschaftlichen Diskurs.

Im Februar hatte der baden-württembergische Staatsminister Christopf Palmer dagegen gefordert, die Öffentlich-rechtlichen sollten ihre Angebote auf programmbezogene Inhalte begrenzen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kritisierte im Juli die angebliche fortwährende Expansion der Sender im Internet. Nach Ansicht des Bitkom stellt jedes öffentlich-rechtliche Angebot, das durch eine Zwangsabgabe finanziert wird, einen Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte dar und bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung. An dieser haben sich die ARD-Gremienvorsitzenden nun offensichtlich versucht. (anw)