Österreichs Behörden sollen ab 2008 sämtlich online erreichbar sein

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat heute ein E-Government-Gesetz vorgestellt, in dem unter anderem die Einführung einer Bürgerkarte vorgesehen ist.

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In Österreich sollen ab dem Jahr 2008 alle Behördengänge auch online möglich sein. Dieses Ziel nannte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bei der Vorstellung des E-Government-Gesetzes, das heute von der Regierung in Wien beschlossen wurde. "Dieses Gesetz ist ein großer Sprung nach vorne. Nur Finnland und Irland haben ähnliche Regelungen, die aber bei weitem nicht so umfassend sind", klopfte sich Schüssel auf die Schulter.

Zu den geplanten Maßnahmen zählen die Einführung einer Bürgerkarte mit persönlicher digitaler Signatur, Dokumenten-Datenbanken und die Zustellung von amtlichen Schriftstücken per E-Mail. Der klassische Umgang mit den Behörden soll aber auch in Zukunft möglich sein.

Österreich hat bereits vor Jahren mit der schrittweisen Umsetzung von E-Government begonnen. In der ersten Phase waren Online-Anfragen an die Behörden möglich. Seit kurzem können auch Steuererklärungen online abgegeben oder bestimmte Notariatsakte vorgenommen werden.

Die Regierungsvorlage muss vom Parlament noch bestätigt werden. Mit dem Gesetz sollen rechtliche, technische und organisatorische Fragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Datenfluss zwischen Bürgern und Behörden geregelt werden. (anw)