Russische Softwarefirma zweifelt US-Urheberrecht an

Im Rechtsstreit um das Knacken des Kopierschutzes von Adobes eBook-Reader stellen die Anwälte von ElcomSoft den Digital Millennium Copyright Act infrage.

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Im Prozess gegen die russische Softwarefirma ElcomSoft stellen deren Verteidiger das US-amerikanische Urheberrecht massiv in Frage. Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sei zu undeutlich formuliert. Außerdem sei fraglich, ob das Recht auf ausländische Unternehmen, die ihre Waren im Internet anbieten, anwendbar sei. ElcomSoft ist die erste Firma, die wegen Verstoßes gegen den DMCA in den USA belangt werden soll. Software der russischen Firma ist in der Lage, den Kopierschutz vom Adobe Acrobat eBook Reader zu umgehen. ElcomSoft droht eine Geldbuße von 2,25 Millionen US-Dollar (2,62 Millionen Euro).

Für Joseph Burton, Verteidiger von ElcomSoft, ist die unklare Verwendung des Begriffs "fair use" der Angelpunkt: Besitzer eines eBook sollten das Recht haben, urheberrechtlich geschützte Inhalte von ihrem Desktop-Computer für die Verwendung unterwegs auf ihr Notebook übertragen zu dürfen. Der DMCA sei zu unklar formuliert, sodass kein Unternehmen, das Software zum Kopieren von eBooks entwickelt, die Anwender darüber aufklären könne, wie das Kopieren rechtlich einwandfrei vonstatten gehen könne. Anfang März sollen die Einwände der Verteidigung vor einem Bezirksgericht im kalifornischen San Jose angehört werden.

Mitte Juli 2001 war ein Mitarbeiter von ElcomSoft, Dmitry Sklyarov, nach einem Vortrag auf der Hackerkonferenz DefCon Nine festgenommen worden. Daraufhin war es sogar zu diplomatischen Verwerfungen im Verhältnis zwischen den USA und Russland gekommen. Die Anklage gegen Sklyarov wurde im Dezember 2001 fallen gelassen. Zuvor musste er sich dazu verpflichten, im Prozess gegen seinen Arbeitgeber ElcomSoft auszusagen. (anw)