0190-Gesetz tritt bald in Kraft

Der Bundesrat hat heute das Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er- und 0900-Nummern endgültig verabschiedet.

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Von
  • Holger Bleich

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag das Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er- und 0900-Nummern endgültig verabschiedet. Die Länderkammer stimmte damit dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu, der auf die Interessen der Bundesländer stärker Rücksicht nahm. Da der Bundestag den Kompromiss bereits angenommen hat, kann das Gesetz mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vermutlich Ende August in Kraft treten.

Kernstück des neuen Gesetzes ist eine Ergänzung des Paragrafen 43 im Telekommunikationsgesetz (TKG) um drei neue Absätze. Absatz 43a regelt den Auskunftsanspruch der Verbraucher zu 0190-Nummern. Die RegTP soll künftig auf Anfrage innerhalb von 10 Tagen Auskunft darüber erteilen, wer über die entsprechende Nummer Dienstleistungen anbietet.

Dazu soll die Behörde selbst die Anfrage an den entsprechenden Nummernbetreiber weiterleiten und von diesem nach Eingang des Ersuchen innerhalb von fünf Werktagen eine Antwort erhalten. Dem vom Missbrauch betroffenen Verbraucher hilft dies freilich wenig; er dürfte erfahrungsgemäß in den meisten Fällen lediglich erfahren, dass der Diensteanbieter seinen Sitz fern des deutschen Rechtszugriffs irgendwo im Ausland hat.

Die Tarifierung pro Mehrwertdienst-Verbindung begrenzt das Gesetz auf 30 Euro im Blocktarif und pro Minute auf maximal 2 Euro. Auch gibt es eine automatische Zwangstrennung der Verbindung nach einer Stunde. Die Abrechnung des Dienstes darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen.

Absatz 43c TKG befugt die RegTP dazu, Sanktionen bei Missbrauch von 0190/0900-Nummern zu verhängen. Wird eine Nummer rechtswidrig genutzt, soll die Behörde "die Abschaltung der Rufnummer anordnen". Außerdem kann sie den Rechnungssteller, also den Netzbetreiber, auffordern, in einem solchen Fall keine Rechnungslegung vorzunehmen. Verstößt ein Nummernbetreiber gegen die neuen Regeln, darf die RegTP Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängen.

Die zu Beginn geplante Dialer-Registrierungsdatenbank bei der RegTP ist im Gesetzgebungsprozess wieder gestrichen worden. Dafür regelt jetzt ein neuer Absatz, dass die RegTP eine exklusive Rufnummerngasse für Einwahlprogramme schaffen muss. So möchte man sicherstellen, dass der Verbraucher mit einer selektiven Rufnummernsperre ausschließlich Dialer blockieren kann. (hob)