Abzocke mit Domain-Registrierung, die Dritte

Schon wieder versucht ein Unternehmen, mit geschickt gestalteten Schreiben deutschen Domain-Inhabern Geld für zweifelhafte Dienstleistungen aus der Tasche zu ziehen.

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Domain-Besitzer sind zurzeit ein beliebtes Ziel für Bauernfänger: Bereits das dritte Unternehmen versucht mit geschickt gestalteten Schreiben deutschen Domain-Inhabern Geld für zweifelhafte Dienstleistungen aus der Tasche zu ziehen: 1223,80 Mark brutto will die "DID – Deutsche Internet Domainregistrierung" kassieren, als "Registrierungsgebühr für Leistungsbezieher". Wofür der Adressat per beiliegendem Überweisungsauftrag eigentlich bezahlt, erfährt er nur durch einen Blick ins Kleingedruckte auf der Rückseite des Schreibens: Er zahlt für eine von der DID betriebene Domain-Datenbank von zweifelhaftem Nutzen; sie hat nichts mit der Datenbank bei der DENIC, der Registrierungsstelle für .de-Domains, zu tun.

Beim ersten Blick auf das Schreiben der DID kann dieser Eindruck aber schnell entstehen. Insbesondere der Passus

"Sehr geehrter Empfänger, sehr geehrte Empfängerin,

der DENIC e.G. bildet die Grundlage zur Reservierung aller Internetadressen, die auf de enden. Die tägliche Aktualisierung, insbesondere von Neueinträgen, Veränderungen und Löschungen ist somit eine entscheidende Datenbank, um seine Internetadresse zu schützen. Diese Daten stehen als Grundlage der vorliegenden Akquisition. Mit der Zahlung [...] erfolgt die Annahme der Registrierung mit dem Tag des Zahlungseingangs und gilt bis zum 30.6. des Folgejahres."

kann beim ersten Überfliegen den Anschein erwecken, die DID kassiert im Auftrag für oder in Zusammenarbeit mit der DENIC für einen Eintrag in deren Datenbank.

Ob die DID mit ihrer Schreiben Erfolg haben wird, ist fraglich. In den beiden ähnlichen Fällen von Schreiben an Domain-Inhaber haben sowohl die DENIC als auch Webspace-Provider schnell reagiert und Domain-Besitzer vor der Zahlung gewarnt. Im April hatte dies offenbar Erfolg, da kein Adressat auf das Schreiben einer "Deutschen Domain Verwaltung" hereingefallen war. Außerdem muss die DID wie die beiden anderen Domain-Dienstleister voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen Betruges rechnen. (jo)