Die Spam-Fabrik schlägt zurück

Ein Domain-Besitzer hatte in einigen Usenet-Postings als Absendeadresse no@spam.net angegeben - jetzt bekam er Post vom Anwalt.

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Tim Brauer staunte nicht schlecht, als er Mitte der Woche den Brief einer Münchener Anwaltskanzlei in den Händen hielt. Von "Spam-Nahrungsmitteln" war dort die Rede, die einen "ausgezeichneten Ruf" genießen, "insbesondere auch in Deutschland". Außerdem musste Brauer in dem Brief von einer Hormel Foods Corporation aus Austin in Minnesota lesen, die auch in Deutschland die Rechte an der Marke "Spam" sowie die Domains www.spam.com und www.spam.net besitzt, und von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Dabei hatte Brauer nur in einigen Usenet-Postings als Absendeadresse no@spam.net angegeben. Mit Bildern habe er auf seine Site www.girlwebcams.de aufmerksam machen wollen, mit der er sich nach eigenen Angaben "ein paar Mark dazuverdient". Hormel sieht das anders. Der amerikanische Lebensmittelkonzern sieht den Ruf seiner Marke durch die Verbindung mit der schlüpfrigen Site herabgesetzt. Er verlangt von Brauer, per Unterlassungsverpflichtung zu erklären, nie mehr die betreffende E-Mail-Adresse zu benutzen. Außerdem soll er den entstandenen Schaden begleichen sowie die Rechts- und Anwaltkosten ersetzen. Über die Höhe des Schadensersatzes macht das Schreiben keine Angaben; auf Grundlage des Gegenstandswertes von 100.000 Mark belaufen sich aber alleine die Anwaltskosten auf mehrere tausend Mark.

Brauer hätte wissen müssen, dass der Begriff Spam erst durch einen legendären Monty-Python-Sketch zum Synonym für unverlangt versandte Werbe-E-Mails wurde. In der Nicht-Online-Welt steht der Begriff seit 1937 für das Frühstücksfleisch in Dosen. Der Hersteller Hormael Foods bittet, spam in kleinen Buchstaben zu schreiben, wenn ungewünschte Werbemail gemeint ist, um sie von seinem eingetragenen Warenzeichen SPAM zu unterscheiden.

Laut Christian Rassmann, einem der Anwälte, die Hormel vertreten, steht dem Netz jetzt aber von seiner Seite keine weitere Abmahnwelle bevor: "Wir haben nur in diesem einen Fall von unserem Mandanten den Hinweis auf einen Missbrauch bekommen und bereiten keine weiteren Fälle vor." (jo)