Telekom darf Änderungsverweigerer den DSL-Anschluss nicht kündigen

Das Landgericht München hat der Telekom per einstweiliger Verfügung untersagt, den DSL-Anschluss eines protestierenden Kunden zu kündigen.

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Ein DSL-Kunde der Deutschen Telekom hat beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung (EV) gegen den "Rosa Riesen" erwirkt, die es der Telekom verbietet, den DSL-Anschluss des protestierenden Kunden zu sperren. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom heutigen Samstag.

Der Kunde hatte sich geweigert, die geänderten Bedingungen für den schnellen Datendienst zu akzeptieren, die das Unternehmen seinen mehr als 3,6 Millionen DSL-Kunden im Juli auf ihren Telefonrechnungen verkündet hatte. Daraufhin wollte die Telekom ihm den DSL-Hahn zudrehen, wogegen er sich mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung wehrte. Die Änderung des Leistungsumfangs, welche die Telekom vornehmen wollte, hätte für den Kunden höhere Kosten bedeutet, was er dem Gericht überzeugend vorrechnete.

In der Begründung ihrer Verfügungsentscheidung haben die Münchner Richter der Telekom bescheinigt, dass diese in dem relevanten Markt eine beherrschende Stellung einnimmt. Eine solche Entgelterhöhung, wie sie für den Kunden hier letztlich zur Debatte stehe, so das Gericht, könne gar nicht durchgesetzt werden, wenn es einen funktionierenden Wettbewerb in diesem Marktbereich gäbe.

Da sie für den Antragsteller keine Ausweichmöglichkeit sahen, verdonnerten die Richter die Telekom dazu, ihm zunächst weiterhin den DSL-Anschluss zur Verfügung zu stellen, bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung vorliegt. Darüber, wie eine solche Entscheidung ausfallen wird, sagt das noch nichts – bei einer EV geht es zunächst darum, die Konsequenzen einer Handlung, über die entschieden werden muss, und ihres Unterbindens auf beiden Seiten gegeneinander abzuwägen und den möglicherweise entstehenden Schaden zu minimieren.

Obgleich diese EV wie alle Gerichtsentscheide nur für den konkreten Einzelfall gilt, hat sie doch auch Bedeutung für ähnlich gelagerte Fälle. Andere DSL-Kunden, die sich ebenfalls gegen die Änderungen gewehrt haben, dürfen hoffen, dass andere Gerichte ihnen ebenfalls zunächst den DSL-Zugang sichern werden. (psz)