Markengrabbing -- Neues und Skurriles

Nach "Site Promotion", "Webspace" und zuletzt "Y2K" ist jetzt tatsächlich Markenschutz für "WWW" beantragt worden.

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Ein Treppenwitz der Internet-Gemeinde nimmt Gestalt an, nachdem verschiedene Abmahnaktionen das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit auf das Phänomen des Markengrabbing gelenkt haben: Mit Datum vom 28. Juli 1999 hat der Münchner Patent- und Rechtsanwalt Robert M. L. Schneckenbühl beim Deutschen Patent- und Markenamt in München tatsächliche einen Antrag auf Erteilung einer Wortmarke für die Abkürzung "WWW" gestellt. Was die Produktbereiche (Klassen) betrifft, auf die sich der Markenschutz erstrecken soll, so liegt dem Patentamt noch keine endgültige Liste vor. Als Leitklasse erscheint jedenfalls die 42. Das ist nicht etwa ein Insider-Joke für Douglas-Adams-Fans -- vielmehr können in diese Klasse nach Auskunft der Behörde unter anderem Dienstleistungen fallen, die mit Datenverarbeitung zu tun haben.

Diese Anmeldung, die dem Patentamt zufolge "erst einmal gar nichts besagt", werden die meisten als das nehmen, was sie ist: Kein ernsthafter Aufbau einer tatsächlichen Markennutzung, sondern vielmehr aktiver Protest eines kundigen Netzbürgers gegen das in letzter Zeit um sich greifende Phänomen des Markengrabbings. Es ist kein Zufall, daß der gleiche Antragsteller mit gleichem Datum auch die Wortmarke "FvG" angemeldet hat: Das besonders in Online-Diskussionen häufig verwendete Akronym für Günter Freiherr von Gravenreuth zeigt, worauf die Aktion zielt. Immerhin hat der ebenfalls in München ansässige von Gravenreuth kürzlich mit der Vertretung der Marke "Webspace" und dem Aussenden entsprechender strafbewehrter Unterlassungserklärungen von sich reden gemacht, was die jüngste Diskussion um Markengrabbing in Gang setzte. Offenbar will ihm hier jemand sozusagen einen markenrechtlichen Denkzettel verpassen.

Unterdessen verdichten sich Zweifel daran, ob sich das Mitbieten um die Rechte an der Marke "Y2K -- Year Two Kilo" beim Internet-Auktionshaus eBay tatsächlich lohnt. Das mit dem Mindestgebot von drei Millionen Mark versehene Rechtepaket steht nämlich beim Deutschen Patent-und Markenamt keineswegs allein: Es gibt dort noch zwei weitere eingetragene Wortmarken "Y2K" (unter anderem für den Bereich Bekleidung, der auch durch die zu versteigernde Marke abgedeckt sein soll) sowie eine bereits gelöschte (für Computerprogramme und Telekommunikation), außerdem eine angemeldete von Ende April dieses Jahres (Computer, Software, verschiedene Dienstleistungen), über deren Eintragung noch nicht entschieden ist. Nach Auskunft des Patentamts besteht in dieser mehrfachen Abdeckung des gleichen Markennamens auch kein Problem. Die Behörde sei nicht zur Prüfung verpflichtet, ob eine einzutragende Marke bereits ältere Rechte berühre. Wenn es zu solcherlei Mehrfacheintragungen komme, sei es den jeweiligen Markeninhabern überlassen, die Sache bei Bedarf untereinander auszumachen. Das geschieht im Falle "Y2K -- Year Two Kilo" auch bereits ganz handfest: Die Firma Y2K Medien betreibt durch ihren Anwalt die Löschung der Marke, die bei eBay versteigert werden soll. Da die Widerspruchsfrist, in der die Zulassung einer neuen Marke von Inhabern älterer Rechte angefochten werden kann, in diesem Fall noch läuft, kann man davon ausgehen, daß die Löschung auch tatsächlich erfolgen wird. (psz)