FDP mahnt rasche Reform der Haftungsregelungen für Blogger an
Der Medienexperte der Liberalen im Bundestag, Hans-Joachim Otto, sieht mit dem jüngsten Urteil des Landgerichts Hamburg zu "erhöhten Prüfpflichten" bei den Foren von Web-Journalen die Meinungs- und Pressefreiheit gefährdet.
Der Medienexperte der FDP-Fraktion im Bundestag, Hans-Joachim Otto, sieht mit dem jüngsten Urteil des Landgerichts Hamburg zu "erhöhten Prüfpflichten" bei den Kommentarforen von Weblogs die Meinungs- und Pressefreiheit gefährdet. Die Entscheidung gegen den Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier zeige, "dass das geltende Medienrecht noch immer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit produziert". Die Rechtsauffassung des Gerichtes müsse von der Politik zwar respektiert werden. Im Ergebnis sei die Auferlegung zusätzlicher Kontrollpflichten für Blogger jedoch "absurd".
Der Liberale forderte daher die Bundesregierung am heutigen Montag "zum wiederholten Male" auf, endlich die von der großen Koalition selbst anfangs ins Auge gefasste Novelle der Haftungsregeln im Telemediengesetz (TMG) anzugehen. Insbesondere müsse dabei endlich gesetzlich präzisiert werden, dass in die Zukunft gerichtete Überwachungspflichten von Plattformen wie Internetforen oder Weblogs, die in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fallen, "grundsätzlich ausgeschlossen werden".
Die FDP-Fraktion hatte einen entsprechenden Antrag bereits vor Monaten in den Bundestag eingebracht. Es müsse deutlich werden, wie die nach Ansicht der Liberalen geforderte ständige Überwachung von unzähligen Fremdinhalten tatsächlich möglich sein soll und welche Sanktionen im Endeffekt drohen, hatte es darin geheißen. Haftung und Verantwortung sollten möglichst dem Verursacher zugeordnet werden, nicht dem Host-Provider oder Suchmaschinen-Betreiber. Der Antrag der Oppositionspartei fand jedoch bei allen anderen Fraktionen im Parlament keine Unterstützung und ist damit vorerst vom Tisch. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht derweil keinen echten Bedarf zur Klarstellung der "Haftungsprivilegien" für Internet-Anbieter. Mitte November lautete die offizielle Auffassung in der Behörde jedenfalls, es gebe keine Hinweise auf unzumutbare Auflagen für Provider und andere Medienplattformen im Netz.
Das Landgericht Hamburg verdonnerte Niggemeier auf Basis des Antrags für eine einstweilige Verfügung der Firma Callactive dazu, Nutzerkommentare zumindest bei provokanten Beiträgen in seinem Blog bereits vor Veröffentlichung zu kontrollieren und manuell freizuschalten. Schließlich müsse er damit rechnen, dass ein Posting, das sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Leserkommentare provoziere. Bei harmlosen Beiträgen sei gegebenenfalls auf eine Vorabprüfung zu verzichten. Niggemeier will gegen die Auflage in Berufung gehen. (Stefan Krempl) / (jk)