EU-Generalanwältin gegen Fusion Sony Music mit BMG

EU-Generalanwältin Juliane Kokott meint, das EU-Gericht erster Instanz habe die Fusionsgenehmigung der EU-Kommission zu Recht kassiert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

In dem EU-Verfahren um die Fusion von BMG mit Sony Music deutet sich eine Niederlage der Konzerne an. EU-Generalanwältin Juliane Kokott, die als einflussreiche Gutachterin des Europäischen Gerichtshofs angesehen wird, sieht die Entscheidung des EU-Gerichts erster Instanz, die Fusionsgenehmigung zu kassieren, als gerechtfertig an. In ihrem Schlussantrag (PDF-Datei) schreibt sie, das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass die Kommission "die für ihre Entscheidung bedeutende Feststellung, der Tonträgermarkt sei nicht so transparent, als dass die Preise koordiniert werden könnten, nicht schlüssig, nachvollziehbar und widerspruchsfrei begründet habe".

Die EU-Kommission hatte der geplanten Fusion entgegen ursprünglicher Bedenken im Juli 2004 zugestimmt. Dagegen klagte die Internationale Vereinigung unabhängiger Musikproduzenten und Labels (Impala) und gewann. Daraufhin nahm die EU-Kommission ihre Wettbewerbsuntersuchung neu auf und gab im vergangenen Oktober erneut ihren Segen. Kokott schlägt dem EU-Gericht nun vor, die Klage von Bertelsmann und Sony gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückzuweisen. Das Gericht habe keine "falschen oder überzogenen Begründungsanforderungen an die Genehmigung von Zusammenschlüssen durch die Kommission gestellt". (anw)