Künftig Strafe für Foto-Spanner

Alle Bundestagsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs geeinigt.

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  • dpa

Foto-Spannern und Video-Voyeuren drohen künftig Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu einem Jahr. Alle Bundestagsfraktionen haben sich, wie bereits Ende Januar vermutet, auf einen gemeinsamen Entwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs geeinigt. Er soll einen besseren Schutz der persönlichen Rechte vor unerlaubtem Fotografieren gewährleisten. Auch Paparazzi werden strafrechtliche Grenzen gesetzt, wenn sie Personen ablichten wollen, die sich zu Hause oder in "einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhalten. Künftig wird damit auch das unbefugte Fotografieren in einer Umkleidekabine oder in einer Arztpraxis eine Strafverfolgung zur Folge haben. "Unbefugt" bedeutet in Regel ohne Einwilligung des Betroffenen. Bislang ist nur die Weitergabe, nicht das Anfertigen von illegalen Aufnahmen strafbar.

Zu dem geplanten Gesetz betonte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Joachim Stünker, gegenüber dpa: "Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen werden, auf die der Bundesdatenschutz-Beauftragte mehrfach hingewiesen hat." Es werde einen besseren Schutz für die Menschen in den Bereichen geben, "wo sie sich zurückziehen und nicht fotografiert werden wollen". Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag meinte, seine Fraktion wolle sich schon in der kommenden Woche mit dem Entwurf beschäftigen. Im März könne der Bundestag über den Entwurf diskutieren. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte die Einigung: "Immer häufiger nutzen Spanner und Voyeure die Möglichkeiten der modernen Technik, um arglose Menschen in intimen Situationen zu fotografieren: Da werden Frauen mit der Handy-Kamera heimlich in der Umkleidekabine fotografiert, die Damentoilette videoüberwacht oder im Solarium Livecams installiert." Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, verwies darauf, dass der Entwurf die Pressefreiheit weiter gewährleiste. Es gebe aber "keinen Anspruch für Paparazzi, in den Intimbereich auch von prominenten Personen unbefugt einzudringen".

Nach dem geplanten Gesetz soll auch derjenige bestraft werden können, der von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen überträgt. Dies zielt auf Live-Aufnahmen ab, die über das Internet verbreitet werden können. Weitere Voraussetzung für die Strafbarkeit ist in allen Konstellationen, dass die höchstpersönlichen Rechte der Betroffenen verletzt werden. Die Rechtsexperten denken zum Beispiel an heimliche Nacktaufnahmen von Frauen in Saunen oder in Sonnenstudios. Der Schutz gilt auch für die heimliche Aufnahme eines Menschen in einem Garten, der sichtbar abgeschirmt ist. (dpa) / (jk)