EU-Kommission sieht Microsoft-Strafe durch Urteil bestätigt

Microsoft und die EU-Kommission sind uneins über die Interpretation eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren gegen einen Pharmadienstleister.

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Im Konflikt mit Microsoft sieht sich die EU-Kommission durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem anderen Fall bestätigt. Die vom höchsten EU-Gericht gesetzten Missbrauchs-Bedingungen träfen auch auf den Fall Microsoft zu, sagte die Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti heute in Brüssel. Microsoft ist laut Medienberichten hingegen nicht der Meinung, dass die Entscheidung der EU-Kommission den strengen Kriterien des Urteils entspricht.

Im zitierten Fall ging es nach Angaben des Gerichtes um den Pharmadienstleister IMS Health. Die Richter urteilten, die Weigerung eines dominierenden Unternehmens, Lizenzen an Konkurrenten zu vergeben, sei nur unter "außergewöhnlichen Umständen" ein Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Missbrauch gebe es dann, falls gleichzeitig

  • der Lizenznehmer neue Produkte oder Dienstleistungen anbieten wolle, die der Lizenzinhaber nicht anbiete,
  • die Weigerung zur Lizenzvergabe aus sachlichen Gründen nicht gerechtfertigt sei
  • und die Weigerung zur Lizenzvergabe jegliche Konkurrenz verhindere.
  • Der Fall IMS war dem Luxemburger Gericht vom Landgericht Frankfurt zur Beurteilung vorgelegt worden. Es geht dabei um einen Streit zwischen IMS und dem Konkurrenten NDC um Lizenzvergaben. IMS ist nach früheren Angaben Weltmarktführer bei Informationen für die Pharmaindustrie und besitzt eine besondere Methode zur Erhebung regionaler Verkaufsdaten.

    Die EU-Behörde verlangt vom Softwaregiganten ein Bußgeld von knapp einer halben Milliarde Euro. Außerdem muss Microsoft die Schnittstellen offen legen, die die Konkurrenten benötigten, damit ihre Produkte mit Windows kommunizieren können. Weiter müssen die Redmonder PC-Herstellern und Endnutzern die Möglichkeit geben, Windows auch ohne den Windows Media Player zu erwerben. Dies soll für mehr Wettbewerb in den Branche sorgen. Microsoft will gegen den Beschluss in Luxemburg klagen und verhindern, dass die geforderten Öffnungen bei Windows sofort vollzogen werden müssen.