SPD und Grüne legen Antrag gegen Softwarepatente vor
Die Bundestagsfraktionen wollen erreichen, dass die Regierung bei den Beratungen über eine EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen darauf hinwirkt, dass patentfähige Erfindungen "praktikabel begrenzt" werden.
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben heute ihren angekündigten Antrag zur Patentierung von Computerprogrammen vorgelegt. Bei den Beratungen über eine EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen solle die Regierung darauf hinwirken, dass patentfähige Erfindungen "praktikabel begrenzt" werden. Trivialpatente seien auszuschließen, beispielsweise über einen "tragfähigen Technikbegriff". Die Fraktionen begründen ihre Initiative damit, dass der Wettbewerbsvorteil europäischer und vor allem deutscher Softwareentwickler gegenüber der US-amerikanischen Konkurrenz verteidigt und dieser Standortvorteil wirtschaftlich verwertet werden müsse.
Ausufernde Patentansprüche oder Trivialpatente würden die Gefahr in sich bergen, kurzfristig Monopolisierungstendenzen zu fördern und mittelfristig die gesellschaftliche Akzeptanz des Patentsystems auszuhöhlen, heißt es weiter. Vieles spreche für den Grundsatz, Computerprogramme immer urheberrechtlich zu schützen und eine weitgehende Patentierbarkeit auszuschließen.
SPD und Grüne begrüßen die Pläne zur europäischen Vereinheitlichung der Patentierungspraxis. Der "hinreichende Schutz des geistigen Eigentums" sei unverzichtbar, um kreative gesellschaftliche Potenziale zu erhalten und zu entwickeln. Die Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen werde sich aber nur dann positiv auswirken, wenn sie zu mehr Rechtssicherheit und zu hohen und eindeutigen Voraussetzungen einer Patentierbarkeit von Computerprogrammen im Zusammenhang mit technischen Erfindungen führe. Dazu gehöre die Festlegung eindeutiger Kriterien, um patenfähige und nichtpatentfähige computergestützte Lösungen zu unterscheiden.
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