Google erringt Teilsieg in Markenrechtsverfahren

Eine US-amerikanische Richterin hat festgestellt, dass kontextsensitive Werbung die Suchmaschinennutzer nicht verwirrt und somit keine Markenrechte verletzt.

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Das US-amerikanische Versicherungsunternehmen GEICO ist mit seiner Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen Google teilweise gescheitert. Richterin Leonie Brinkema vom U.S. District Court for the Eastern District of Virginia hat laut New York Times in einer Tatsachenfeststellung auf Betreiben der Beklagten mĂĽndlich ihre bisherigen Ergebnisse bekannt gegeben. Danach verwirre Google mit der kontextsensitiven Werbung die Web-Nutzer nicht und verstoĂźe nicht gegen das Markenrecht, wenn die Nutzer bei der Suche nach Begriffen wie "Geico" oder "Geico Direct" auf Werbung von Konkurrenten stieĂźen.

Richterin Brinkema muss sich bis zum schriftlichen Urteil noch mit einem weiteren Teil der Klage befassen, in dem die Government Employees Insurance Company Google vorwirft, der geschützte Name "Geico" werde als Suchbegriff an Dritte verkauft. Auch das verstoße gegen das Markenrecht. Verantwortliche von Google behaupten, sie hätten bisher solche Werbung entfernt, wenn die Markenrechtsinhaber darauf bestanden.

In dieser Angelegenheit zeigen sich Verantwortliche des Versicherungsunternehmens zuversichtlich. Die von GEICO vorgebrachten Beweise lieĂźen den Schluss zu, Google verletze die Markenrechte der Versicherer, heiĂźt es in einer Mitteilung. SchlieĂźlich hatte die Richterin das Argument Googles abgewiesen, dass der Begriff "Geico" nur intern fĂĽr Suchalgorithmen verwendet wĂĽrde, um die Werbelinks richtig zuzuordnen.

Der Fall ist für Suchmaschinenbetreiber interessant, da ein für sie ungünstiger Ausgang ihre Geschäftsgrundlage empfindlich treffen könnte. Weitere Unternehmen könnten gegen Google und andere vor Gericht ziehen. (anw)