EU-Kommission untersucht ErfĂĽllung von Microsoft-Sanktionen
Falls die Wettbewerbshüter zu dem Schluss kommen sollten, dass Microsoft die im März 2004 verhängten Auflagen nicht ausreichend erfüllt, könnten sie ein Zwangsgeld gegen Microsoft von bis zu fünf Prozent eines Tagesumsatzes verlangen.
Die EU-Kommission untersucht weiterhin, ob der Softwarekonzern Microsoft die europäischen Wettbewerbssanktionen erfüllt. Bis Anfang März wollen die Kartellwächter dazu Reaktionen von Microsoft-Konkurrenten und Händlern auswerten, sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes laut dpa am heutigen Freitag in Brüssel.
Es geht im wesentlichen um die Auflage, für Computerhersteller eine Windows-Version anzubieten, aus der der Windows Mediaplayer zum Abspielen von Musik und Videos ausgekoppelt ist. Falls die Wettbewerbshüter zu dem Schluss kommen sollten, dass Microsoft die Auflagen nicht ausreichend erfüllt, könnten sie ein Zwangsgeld gegen Microsoft von bis zu fünf Prozent eines Tagesumsatzes verlangen.
In der Entscheidung der Kommission vom März 2004 hatte es geheißen: Microsoft muss sich "jeglicher technischer, geschäftlicher oder vertraglicher Praktiken enthalten, die die Attraktivität und Leistungsfähigkeit der entkoppelten Version mindern würden". Ende Januar gab es zwischen der EU-Kommission und Microsoft Zwist, da den Redmondern vorgeworfen wurde, Windows ohne Mediaplayer "diskriminierend zu gestalten". Ein paar Tage später sicherte Microsoft-Gründer Bill Gates der EU volle Kooperation zu. (anw)