US-Kartellverfahren: kleine Ă„nderungen in Windows XP

Der Überwachungskommission für die außergerichtliche Einigung im US-Kartellverfahren gegen Microsoft missfällt etwa, dass sich das IE-Icon hartnäckig auf dem Desktop hält, obwohl der Web-Browser nicht als Standard eingestellt wurde.

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Das Technical Committee (TC), das zur Überwachung der Auflagen aus der Einigung im Kartellverfahren des US-Justizministeriums und Microsoft gebildet wurde, hat zwei Funktionen in Windows kritisiert, die gegen die im Jahr 2001 vereinbarten Auflagen verstoßen. Das geht aus einer gemeinsamen Eingabe des Justizministeriums, der beteiligten Bundesstaaten und Microsoft bei der zuständigen Richterin Colleen Kollar-Kotelly hervor. Die Redmonder haben bereits zugesagt, die gewünschten Änderungen vorzunehmen.

Bei einer Analyse von Windows XP und des Service Pack 2 hat das TC festgestellt, dass selbst wenn ein Nutzer Middleware von Microsoft deaktiviert hat, weiterhin eine vom Nutzer eingerichtete Kurztaste auf diese Middleware verweist. Zweitens werde das Icon des Internet Explorer auch dann noch für webbezogene Dateien wie HTML-Dateien angezeigt, wenn ein anderer Web-Browser als Standard eingestellt wurde. Die Klägerseite ist der Überzeugung, heißt es in der Eingabe, die verlangten Änderungen würden dafür sorgen, dass Windows die Vorlieben des Nutzers beachten werde.

Microsoft hatte 2001 zugesagt, PC-Herstellern größere Freiheiten bei der Installation konkurrierender Software einzuräumen und sicherzustellen, dass die Software von Mitbewerbern reibungslos mit Software aus dem eigenen Haus zusammenarbeitet. Die notwendigen technischen Informationen müssen gegenüber dem jeweiligen Wettbewerber offen gelegt werden. Jedem Konkurrenten, der Microsoft-Technologien lizenzieren will, muss der Software-Konzern eine solche Lizenz auch erteilen. Exklusiv-Verträge mit PC-Herstellern werden explizit verboten. Die Entwicklung des XP-Nachfolgers mit Codenamen Longhorn und des Internet Explorer 7 wird ebenfalls von der TC begleitet. (anw)