E-Data verliert Patentstreit in Großbritannien

Die Bilderverkäufer Getty Images und Corbis verstoßen nach Meinung eines britischen Gerichts nicht gegen ein europäisches Patent des US-amerikanischen Unternehmens.

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Der High Court in London hat festgestellt, dass die Firmen Getty Images und Corbis mit ihren Foto-Vertriebsmodellen nicht gegen ein europäisches Patent des US-amerikanischen Unternehmens E-Data verstoßen. Richter Richard Arnold stellte fest, dass die in dem von E-Data beanspruchten Patent "System for reproducing information in material objects at a point of sale location" beschriebenen Errungenschaften zuvor bereits in einem US-amerikanischen Patent für Flugpläne und Reservierungen enthalten sind. In Großbritannien sei das Patent somit hinfällig.

E-Data hatte in dem Verfahren argumentiert, ein Computer werde durch den Download eines Bildes zum "Point of Sale", während Getty und Corbis meinten, sie würden lediglich die Lizenz zur Reproduktion von Bildern erteilen und keine "materiellen Objekte" verkaufen. Arnold ging laut Medienberichten mit E-Data hart ins Gericht. Die Patentbeschreibung sei langatmig, redundant, streckenweise verwirrend und enthalte einige pseudo-technologische Begriffe. Das Patent sei nahezu derart verfasst, dass damit insgesamt der Verkauf von Informationen gemeint sein könne.

Mit seinem so genannten Freeny-Patent, das das Herunterladen und Aufnehmen von Informationen, wie z.B. Musik von einem Computer auf ein bewegliches Objekt (CDs, DVDs, etc.) umfasst, war E-Data im Jahr 2003 in Deutschland bei Microsoft, Tiscali und On Demand Distribution (OD2) juristisch vorstellig geworden. Der Streit wurde voriges Jahr beigelegt. E-Data einigte sich bald darauf mit dem iTunes Music Store auf die Zahlung einer Patentlizenzgebühr. Insgesamt hat E-Data 14 US-Unternehmen verklagt, darunter auch Amazon.com. In den USA ist das Patent 2003 ausgelaufen, in Europa wird es dieses Jahr hinfällig. E-Data könnte aber rückwirkend Schadensersatzansprüche stellen. (anw)