Ehemaliger Richter im US-Kartellverfahren kritisiert Microsoft
Der ehemalige Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson meint noch heute, es wäre besser gewesen, den Konzern aufzuspalten.
Der ehemalige Bezirksrichter Thomas Penfield Jackson hat seine Entscheidung im Kartellverfahren gegen Microsoft vom Juni 2000 verteidigt. In einer Rede am American Antitrust Institute sagte Jackson laut Cnet, es wäre richtig gewesen, den Microsoft-Konzern aufzuspalten. Im gesamten Kartellverfahren habe sich gezeigt, dass das Unternehmen uneinsichtig sei und jederzeit beabsichtigt habe, weiter wie bisher zu verfahren.
Windows sei ein Betriebssystem-Monopol. Eine ähnliche Dominanz in der gesamten Software-Branche zu erreichen sei eines der strategischen Ziele von Microsoft, meint Jackson. Daran habe nach seinen Beobachtungen in den vergangenen fünf Jahren nichts geändert. Microsoft habe den Browser-Krieg in den USA gegen den Netscape Navigator gewonnen. Der habe, falls er überhaupt noch verfügbar sei, nur noch einen minimalen Anteil am Web-Browser-Markt.
Jackson hatte Microsoft im April 2000 schuldig gesprochen, sein Windows-Monopol missbraucht zu haben. Zwei Monate später folgte er dem Antrag der US-Regierung und von 17 US-Bundesstaaten und verurteilte Microsoft zur Spaltung. Seinerzeit bescheinigte Jackson Microsoft, nicht schuldbewusst und nicht vertrauenswürdig zu sein. Das Unternehmen habe ihm bei der Entscheidung keine andere Wahl gelassen. In einem anderen Verfahren gegen Microsoft legte Jackson im Jahr 2001 den Vorsitz nieder, nachdem ihm Befangenheit vorgeworfen wurde. Der Richter hatte Microsoft-Gründer Bill Gates einen Napoleon-Komplex unterstellt. Darin und in anderen Äußerungen Jacksons sahen Rechtsexperten einen schweren Regelverstoß gegen den juristischen Verhaltenskodex.
Das Zerschlagungsurteil gegen Microsoft wurde im Juni 2001 von einem Berufungsgericht aufgehoben. Das neu aufgerollte Kartellverfahren übernahm die Richterin Colleen Kollar-Kotelly. Sie akzeptierte im November 2002 die Einigung zwischen dem Software-Riesen und dem US-Justizministerium und überwacht noch heute die Erfüllung der vereinbarten Auflagen. (anw)