Betreiber von Songtexte-Site von französischem Gericht verurteilt

Der Betreiber der Site Miditext.net hat nach Ansicht des Tribunal Correctionnel de Nanterre Liedtexte ohne Erlaubnis veröffentlicht und damit gegen das Urheberrecht verstoßen.

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Der Betreiber der Songtext-Site Miditext.net ist von der Strafkammer des Landgerichts von Nanterre zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro und sechs Monaten Haft zur Bewährung verurteilt worden. Er habe nach Angaben des Musikverlegerverbands Chambre Syndicale Des Éditeurs des Musique (CSDEM, PDF-Datei) Texte ohne Einwilligung der Rechteinhaber veröffentlicht. Außerdem muss der Betreiber 5000 Euro Kosten tragen und dem CSDEM 7500 Euro Schadensersatz an drei Nebenkläger bezahlen.

Miditext.net, das vor drei Jahren online gegangen sei, habe den Inhalt von Miditext.com wiedergegeben, heißt es weiter in der Mitteilung. Gegen diese Site hatte die CSDEM Ende Mai 2002 bereits am Landgericht Paris einen Beschluss erwirkt. Beide Seiten seien von der gleichen Person betrieben worden. Nun sei erstmalig gegen einen Website-Betreiber, der unautorisiert Lyrics veröffentliche, ein Urteil ergangen.

Deutschen Betreibern von Websites mit Songtexten erging es dieses Jahr ähnlich. Im Mai wurden einige nicht-kommerziell arbeitende Songtext-Webmaster abgemahnt. Die meisten Betroffenen verstanden ihr Lyrics-Angebot als Werbung für die Künstler oder Dienst am Plattenkäufer. Sie übersahen dabei, dass Songtexte grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind. Alleine der Urheber bestimmt darüber, wo und wann sein Songtext veröffentlicht wird. Darauf verweist in dem französischen Fall nun auch die CSDEM. (anw)