Spammer scheitert vor dem obersten US-Gericht

Ein US-amerikanisches Unternehmen kann seine Rechtsauffassung, nach der es Studenten der Universität Texas mit Werbe-E-Mails beschicken dürfe, nicht vor dem Supreme Court durchsetzen.

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Das oberste Gericht der USA hat es abgelehnt, den Rechtsstreit zwischen der University of Texas und dem als Spam-Versender beschuldigten Unternehmen White Buffalo Ventures zu behandeln. Damit bleibt ein Urteil eines Berufungsgerichts (PDF-Datei) bestehen, nach dem die Universität nicht die Verfassung verletzt hat, als sie im Jahr 2003 59.000 E-Mails des Unternehmens blockierte. Aus der Anordnungsliste des Supreme Court geht keine Begründung hervor (PDF-Datei).

Der Kläger hatte angegeben, er habe sich die E-Mail-Adressen der Studenten im Februar 2003 auf legalem Wege besorgt. Einige Studenten beschwerten sich daraufhin über Mails, in denen für eine von White Buffalo Ventures betriebene Partnerbörse geworben wurde. Nachdem das Unternehmen nicht auf eine Unterlassungsaufforderung der Universität reagierte, wurde dessen IP-Adresse blockiert. Darin sah White Buffalo Ventures eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wie es aus dem ersten Zusatz der US-Verfassung hervorgeht, und ging vor Gericht. (anw)