Schleswig-Holsteins Datenschützer kritisieren Entwurf für neues Polizeirecht

In einer ausführlichen Stellungnahme setzt sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz kritisch mit dem Entwurf für ein neues Polizeirecht in dem Bundesland auseinander.

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kritisiert den Entwurf der Landesregierung für ein neues Polizeirecht. Er werde einigen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht, schreibt es in seiner nun erschienenen ausführlichen Stellungnahme. Auch genüge der Entwurf nicht den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes an den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen.

Die Datenschützer stoßen sich beispielsweise an geplanten Befugnissen der Polizei, wonach teilweise voraussetzungslos jeder kontrolliert werden könne. Diese verletzten das Recht jedes Menschen, vom Staat grundsätzlich in Ruhe gelassen zu werden. "Mit der akustischen Überwachung des öffentlichen Raumes oder dem Abgleich aller PKW-Kennzeichen-Schilder werden z.B. Eingriffsbefugnisse eingeräumt, die mit der klassischen Aufgabe der Polizei, konkrete Gefahren abzuwehren, nichts mehr zu tun haben", heißt es weiter.

Auch könne die Gesetzesnovelle nicht im Interesse der Polizei sein, denn statt einfacher und klarer Regelungen würden auslegungsbedürftige, unklare Begriffe und unübersichtliche Verweisungen benutzt. "Dadurch, dass der Entwurf die vorrangige Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Strafverfahren und für das Steuerrecht missachtet, macht sich das Gesetz zusätzlich verfassungsrechtlich angreifbar." So empfehlen die Datenschützer, wenigstens Abstand zu nehmen von Bild und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum, der Kfz-Kennzeichenüberwachung, Telefon- und sonstiger Telekommunikationsüberwachung, der Erweiterung der Datenerhebungsbefugnis, Schleierfahndung und Erweiterung der Identitätsfeststellung und von der Aufhebung der Zweckbindung bei Steuerdaten.

Datenschützer und Wirtschaftsverbände hatten bereits im vergangenen November vor der Verabschiedung neuer Überwachungsklauseln in Schleswig Holstein, aber auch in Bayern gewarnt. In beiden Ländern planen maßgebliche Politiker deutliche Verschärfungen der bestehenden Rechtslage. (anw)