Britisches Gericht verurteilt Tauschbörsen-Nutzer zu Geldstrafen

Zwei Briten wurden vom High Court in London wegen Verstoßes gegen Copyright-Gesetze jeweils zu Geldstrafen verurteilt.

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Der Verband der britischen Musikindustrie British Phonographic Industry (BPI) hat sich vor dem High Court in London gegen zwei Männer durchgesetzt, die für den unerlaubten Vertrieb von Musikstücken über das Internet via Filesharing geradestehen sollten. Das teilt die BPI heute mit. Beide hatten es demnach abgelehnt, sich außergerichtlich mit den Plattenfirmen zu einigen. Dies seien die ersten Fälle dieser Art, die in Großbritannien vor Gericht landeten.

Der Beschuldigte aus Brighton muss 1500 Pfund Strafe zahlen; die Kosten und die Höhe weiterer Zahlungen stehen noch nicht fest. Das Gericht wies sein Argument zurück, er habe in Unkenntnis der britischen Copyright-Gesetze gehandelt und für die Musikstücke kein Geld erhalten. Der zweite Beschuldigte, der in King's Lynn, Norfolk, wohnt, muss 5000 Pfund Strafe zahlen, Kosten in Höhe von 13.500 Pfund übernehmen sowie darüber hinaus einen noch nicht bezifferten Schadensersatz. Das Gericht ließ sein Argument nicht gelten, die BPI habe keine Beweise vorlegen können.

Die BPI teilte im März 2004 zunächst Verwarnungen aus und begann im Oktober darauf mit juristischen Aktionen gegen Tauschbörsen-Nutzer. 139 wurden bisher insgesamt verklagt. Mit 88 der Beschuldigten hat der Verband bereits Einigungen erzielt. Mit 51 weiteren, die im Dezember verklagt wurde, strebt er eine außergerichtliche Einigung an. Diese haben bis Ende Januar Zeit, auf das Angebot einzugehen. (anw)