Französisches Kultusministerium will DVD-Kopien verbieten

Die Debatte um die Urheberrechtsreform in Frankreich flammt rund um Fragen der Zulässigkeit von Privatkopien wieder auf. Hierzulande wird unterdessen das Knacken von Kopierschutz von manchem Politiker in neuem Licht gesehen.

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In Frankreich soll die Nationalversammlung die parlamentarische Debatte über die Urheberrechtsreform vom 7. bis zum 9. März wieder aufnehmen. Sie wurde nach überraschenden Abstimmungsergebnissen vor Weihnachten zunächst unterbrochen. Zuvor hatte sich das Parlament für die Stärkung der Privatkopie und die Einführung eine Art "Kulturflatrate" in Form einer pauschalen "Global-Lizenz" für die rechtmäßige Nutzung von Tauschbörsen ausgesprochen. Das französische Kultusministerium versucht nun im Vorfeld der weiteren Abstimmung mit einem Eckpunktepapier (PDF-Datei), die Abgeordneten wieder auf den ursprünglichen Regierungskurs zu bringen. Dieser sah auf Basis von Änderungsanträgen aus der Industrie eine drastische Verschärfung des Urheberrechts und schwere Strafen gegen Kopierschutzknacker vor. Dagegen hatte es Proteste von Verbraucherschützern, Nutzervertretungen und Linux-Vereinigungen gehagelt.

Die neuen Vorschläge des federführenden Ministeriums sehen vor, dass Privatkopien im Prinzip erlaubt bleiben. "Der Übergang zur digitalen Welt muss für den Verbraucher positiv sein und darf keinen Rückschritt im Vergleich zur analogen Welt darstellen", heißt es. Die Anzahl der gestatteten Kopien sollen allerdings die Rechtehalter für jeden einzelnen Datenträger bestimmen dürfen. Zudem schweigt sich das Kultusministerium darüber aus, ob Nutzer fürs Erstellen digitaler Privatkopien auch technische Kopierschutzmaßnahmen umgehen dürften. Indirekt deutet allerdings eine weitere Klausel auf ein angestrebtes Verbot des Kopierschutzknackens im privaten Bereich hin: Ihr zufolge sollen DVDs von der Privatkopieregelung ausgenommen werden. Als Begründung führt das Ministerium an, dass die Silberscheiben auf Grund des aufgebrachten Kopierschutzes "heute nicht kopiert werden können". Zudem würde das "ökonomische Modell" der Inhalte-Industrie geschwächt.

Darüber hinaus hat das Kultusministerium Gründe zusammengetragen, die gegen die beschlossene "Global-Lizenz" fürs Filesharing sprechen. Für Surfer würde die bislang mit weniger als zehn Euro veranschlagte Pauschalgebühr eine "signifikante Erhöhung ihrer Abonnementkosten" bedeuten und die Überwachung ihrer Online-Aktivitäten erforderlich machen, betont man. Dass bei der individuellen Abrechnung von Online-Inhalten mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) noch mehr persönliche Daten erhoben werden, darauf geht das Ministerium nicht näher ein. Vielmehr argumentiert es weiter mit einer Bedrohung der französischen Kreativen und dem Verstoß gegen internationale Abkommen. Ein Bündnis von 15 Künstler- und Nutzerorganisationen, die unter dem Titel "L'Alliance Public-Artistes" antritt, bricht derweil eine Lanze für die Kulturflatrate und ruft zum Unterzeichnen einer entsprechenden Petition auf.

Überarbeitet hat das Kultusministerium auch noch einmal die drohenden Strafen für Urheberrechtsverletzungen. Demnach sollen die Anbieter von Werkzeugen zum Kopierschutzknacken mit bis zu sechs Monaten Haft und 30.000 Euro Strafe belegt werden können. Dem "Hacker", der in einem "individuellen Akt" technische Kopierschutzmaßnahmen umgeht, stehen 3750 Euro Strafe ins Haus. 750 Euro sollen Nutzer zahlen, die mit Programmen zum Kopierschutzknacken erwischt werden. Beim Vorgehen gegen Urheberverletzern in Tauschbörsen soll es ebenfalls einen "abgestuften Ansatz" geben. Mit 38 Euro Strafe davonkommen könnten Nutzer, die einmalig "ein oder mehrere" Werke illegal in P2P-Netzwerken kopiert haben. Wer im Rahmen eines "täglichen Limits" bleibt, das mit dem Tausch von 200 rechtlich geschützten Titeln beziehungsweise drei Gigabyte an Daten festgesetzt ist, soll 750 Euro zahlen. Darüber hinaus drohen 3750 Euro Strafe. Wer andere Nutzer im großen Stil zum illegalen Treiben in Tauschbörsen anleitet oder Raubkopien gewerblich unters Volk bringt, muss mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und drei Jahren sowie bis zu 300.000 Euro Geldstrafe rechnen. Zur Diskussion des Gesetzesentwurfs hat die französische Regierung ein Online-Forum eingerichtet.

Hierzulande erhitzt derweil die geplante zweite Reformstufe des Urheberrechts weiter die Gemüter. Während der neue Anlauf des Bundesjustizministeriums durch ein angekündigtes Veto von Kulturstaatsminister Bernd Neumann aus dem Takt zu geraten droht und ein Kabinettsbeschluss nach wie vor nicht absehbar ist, hat der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, in einem Interview mit dem Deutschlandradio seine Rechtsinterpretation der ersten Novelle zur Anpassung des Urheberrechts an die Informationsgesellschaft vertreten. Laut dem Bundestagsabgeordneten ist "nicht strafbar", den Kopierschutz einer Musik-CD für den privaten Gebrauch zu knacken. Im Gesetzestext wird eine Vervielfältigung untersagt, wenn eine CD mit einer "wirksamen" Kopiersperre versehen ist. Die rechtlichen Grauzonen sind aber groß: In der Begründung des Gesetzes ist nachzulesen, dass "ein Selbsthilferecht zur Umgehung der technischen Maßnahmen aus Gründen der Sicherung der Schutzsysteme nicht gewährt werden kann". Eine strafrechtliche Verfolgung von Kopierschutz-Cracks als Ordnungswidrigkeit scheidet nach Ansicht von Experten dennoch aus. Verwerter und Urheber könnten aber zivilrechtliche Verfahren gegen die Missetäter anstrengen.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den GesetzesentwĂĽrfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)