Berlin novelliert Meldegesetz: Einfachere Anmeldung -- auch im Netz
In Berlin sollen sich die Bürger künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über das Internet anmelden können, ohne selbst die Meldebehörde aufsuchen zu müssen.
Berlin will künftig die Meldepflichten vereinfachen und auch Anmeldungen im Internet ermöglichen. Dazu hat der Senat heute die überfällige Novellierung des Meldegesetzes beschlossen, mit der das Berliner Gesetz dem vor vier Jahren verabschiedeten Bundesgesetz angepasst wird. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur sollen Bürger sich nach der Sommerpause auch im Internet anmelden können, ohne selbst die Meldebehörde aufsuchen zu müssen.
Bürger, die sich persönlich ummelden wollen, bekommen in der Meldebehörde einen vorausgefüllten Meldeschein mit den elektronisch übermittelten Daten der Wegzugsmeldebehörde ausgehändigt, die sie nur noch prüfen und um ihre neue Adresse ergänzen müssen. Melderegisterauskünfte von Privatpersonen, Unternehmen und Behörden können künftig elektronisch – auch über das Internet – an die Meldebehörde gerichtet und beantwortet werden. Hierdurch erhofft sich der Innensenator eine erhebliche Entlastung insbesondere für die private Wirtschaft.
Vermieter müssen bald in der Hauptstadt auch nicht mehr die Abmeldung bei Umzügen im Inland unterschreiben, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Er rechne damit, dass das Gesetz bis zur Sommerpause das Abgeordnetenhaus passiere. Zudem wurde die Frist für Anmeldungen um eine Woche auf zwei Wochen verlängert. Wer für die Dauer bis zu einem halben Jahr eine Nebenwohnung in Deutschland anmietet, muss sich gar nicht mehr anmelden, unter der Voraussetzung, dass er seinen Hauptwohnsitz beibehält. Auch Ausländer dürfen künftig auf eine Anmeldung in Berlin verzichten, wenn sie sich nur zwei Monate bei Verwandten aufhalten und keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. (anw)