Niedersachsens Kultusminister fordert Verbot von "Killerspielen"

"Ich sehe große Gefahren, wenn Kinder und Jugendliche mit diesen Dingen spielen", sagte Bernd Busemann. Die Folgen könnten Traumatisierungen und Verrohungen sein.

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Von
  • JĂĽrgen Kuri

Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann (CDU) mischt sich auch in die Diskusion um die so genannten "Killerspiele" ein und fordert ebenfalls ein Verbot. "Ich sehe große Gefahren, wenn Kinder und Jugendliche mit diesen Dingen spielen", sagte Busemann der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Die Folgen könnten Traumatisierungen und Verrohungen sein.

Er sei für ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs solcher Spiele in Deutschland, betonte Busemann. "Wenn die Aufklärung und Beratung in der Schule nicht hilft, dann kann es nur noch ein Verbot geben."

Die Zeitung hatte vergangene Woche durch ein Interview mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer die Debatte um ein Verbot der Killerspiele erneut angeheizt. Pfeiffer sieht in einigen Computerspielen "neue Erklärungen für das schlechte Abschneiden Deutschlands bei der PISA-Studie". Der durchschnittliche männliche Hauptschüler bringe es auf fünf Stunden Medienkonsum am Tag. "Das ist ein krankes Leben", urteilte Pfeiffer. Wer Ego-Shooter und Kampfspiele spiele, bei dem erhöhe sich die Gewaltbereitschaft enorm. Allerdings lehnte Pfeiffer generelle Verbote der "Killerspiele" ab.

Die Diskussion um ein mögliches Verbot von "Killerspielen" begann mit der Etablierung der großen Koalition: Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, dass zu den Eckpunkten, die "vorrangig erörtert" werden sollen, ein Verbot von "Killerspielen" gehört. Auch die Überprüfung einzelner Regelungen des Jugendmedienschutzes hat sich Schwarz-Rot auf die Fahnen geschrieben, etwa die "Wirksamkeit des Konstrukts 'Regulierte Selbstkontrolle'" und "Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen/Alterskennzeichnung von Computerspielen".

Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz  (Jugendschutzgesetz,  JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag,  JMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen beispielsweise auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem künftig auf den Index gesetzt werden und damit Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren.

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