Gericht: Google muss keine Benutzerdaten aushändigen
Google muss dem Justizministerium nur eine Zufallsstichprobe der im Volltextindex der Suchmaschinen verzeichneten Adressen aushändigen.
Richter James Ware vom US-Bezirksgericht in San Jose hat entschieden: Google muss dem Justizministerium eine Zufallsstichprobe von 50.000 im Volltextindex der Suchmaschinen verzeichneten Adressen aushändigen. Nicht durchsetzen konnte sich das Justizministerium mit seiner Forderung, Google solle außerdem 5000 zufällig ausgewählte Suchanfragen aushändigen.
Die US-Regierung hat von Google die Herausgabe lückenloser Such-Logs verlangt, um damit nachzuweisen, dass Minderjährige durch Suchergebnisse mit pornografischem Material konfrontiert werden können. Auf die Weise soll der Child Online Protection Act (COPA) von 1998 überprüft werden. Google verweigert dies mit der Begründung, die Datenschutzrechte seiner Anwender zu schützen.
Siehe dazu auch: (jo)
- US-Regierung schränkt Datenanforderung an Google ein
- Keiner gewinnt, der Datenschutz verliert
- USA vs. Google geht in die erste Runde
- Google wehrt sich weiter gegen Herausgabe der Daten zu Suchabfragen
- Google, die Strafverfolgung und die Vorratsdatenspeicherung
- Datenschutzbeauftragter in Sorge über Begehrlichkeiten nach Suchanfragen, Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zum Auskunftsersuchen der US-Regierung gegen Google
- Bürgerrechtler unterstützen und kritisieren Google
- US-Regierung verlangt von Google Herausgabe von Daten über Suchabfragen