Südkoreanische Wettbewerbsbehörde weist Microsoft-Einspruch gegen Produktauflagen ab

Der Softwarekonzern ist mit seinem Einspruch gegen Produktauflagen gescheitert, nach denen Windows in Südkorea nur in Versionen ohne den Instant Messenger und ohne Media Player vertrieben werden darf.

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Die südkoreanische Fair Trade Commission (FTC) hat einen Einspruch gegen Auflagen abgewiesen, die die Wettbewerbsbehörde Ende vorigen Jahres Microsoft auferlegt hat. Nach diesen muss der Softwarekonzern in einer Windows-Version den Media Player, in einer anderen den Instant Messenger von Windows auskoppeln. Microsoft hatte den Einspruch im März eingelegt. Zur gleichen Zeit reichte das Unternehmen auch eine Klage beim Seoul High Court ein.

Im Dezember 2005 war die FTC zu der Ansicht gelangt, Microsoft habe seine Marktmacht missbraucht. Die FTC verhängte daher neben den Produktauflagen ein Bußgeld von 33 Milliarden Won (etwa 27 Millionen Euro). Der US-Konzern wendet dagegen unter anderem ein, im Einklang mit den südkoreanischen Gesetzen gehandelt zu haben. Verbraucher könnten einfach eine große Anzahl von Software unterschiedlicher Anbieter herunterladen und nutzen. Dies belegten auch Marktdaten. (anw)