"Stopp" stoppt SMS-Abos in Ă–sterreich

Österreichs Verbraucher allgemein sowie im Speziellen die Taxifahrer profitieren von Änderungen bei den Vorschriften für Mehrwertdienste und die Zuteilung von Rufnummern.

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Österreichs Verbraucher sowie Taxifahrer profitieren von Änderungen bei den Vorschriften für Mehrwertdienste und die Zuteilung von Rufnummern. Heute hat die "Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH" (RTR) eine kleine Novelle der 2004 erlassenen Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) vorgestellt, die gestaffelt zum 1. November 2006, 1. Januar und 1. Juli 2007 in Kraft in tritt. Nächstes Jahr soll eine umfassendere Novelle der KEM-V folgen.

Ab dem Jahreswechsel müssen alle SMS-Abos mit einer kostenlosen SMS mit dem Inhalt "Stopp" oder auch "Stop" beendet werden können. Außerdem müssen die Betreiber ihre Abonnenten jeweils beim Erreichen einer Entgeltsumme von zehn Euro kostenlos über das pro Nachricht anfallende Entgelt informieren. Bestätigt der Kunde das Abonnement nicht ausdrücklich, endet es automatisch. Chat-Dienste dürfen künftig nur vom Nutzer aktiv abgeschickte Kurznachrichten verrechnen, empfangene Botschaften sind kostenfrei. Härtere Maßnahmen gegen den grassierenden Betrug mit so genannten Reverse-Charged-SMS, also Mitteilungen, die die Telefonrechnung des Empfängers belasten, gibt es aber nicht.

Erschwert wird zudem die Irreführung von Konsumenten durch Rundfunkunternehmen. Die Teilnahme an Gewinnspielen oder Votings ist häufig nur durch Anrufe möglich, die nicht pro Minute, sondern pro Anruf berechnet werden (Rufnummern beginnend mit 0901 und 0931). "In der Vergangenheit waren Anrufer oftmals mit missverständlichen Ansagen konfrontiert wie 'Du bist leider nicht durchgekommen', aus denen nicht hervorging, dass bereits für diese Information zu zahlen ist", erklärt RTR-Geschäftsführer Georg Serentschy. "Viele Anrufer glaubten aufgrund dieser Ansage, dass keine Verbindung zustande gekommen sei, und wiederholten folglich den Anruf immer wieder." Enorme Telefonrechnungen waren die Folge. Liegt der Preis für einen Anruf unter 71 Cent, müssen die Anrufer in Zukunft auch dann über die Kosten informiert werden, wenn sie "nicht durchgekommen" sind. Bei Kosten ab 71 Cent muss die Information bereits erfolgen, bevor die Verbindung hergestellt wurde, sodass der Anrufer noch rechtzeitig auflegen kann.

Schließlich reagiert die Behörde auf die Verlagerung des Dialer-Betrugs auf teure Auslandsrufnummern. Festnetzbetreiber müssen nun zumutbare "Maßnahmen ergreifen, um ihre Teilnehmer vor der Herstellung unerwünschter kostenpflichtiger Dial-up-Verbindungen zu ausländischen Rufnummern zu schützen". Gleichzeitig dürfen österreichische Mehrwertrufnummern nicht für Modemverbindungen aus dem Ausland genutzt werden, wenn es keinen speziellen Vertrag zwischen Anbieter und User gibt.

Viele Taxifahrer freuen sich über einen Erfolg: Mit rund 40 Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation haben sie erreicht, dass die Taxirufnummer 1718 bis Mai 2012 bestehen bleiben kann. Ursprünglich hätten alle Rufnummern beginnen mit 15, 17, 710, 711, 730, 740 und 802 im Mai 2007 abgeschaltet werden sollen. Nun kann auf Antrag das Leben einzelner Rufnummern bis Mai 2012 verlängert werden.

Außerdem gibt es Änderungen der formalen Regeln für die Zuteilung von Notrufnummern und anderen Adressierungselementen. Alle Änderungen können in einem RTR-Dokument (PDF-Datei) nachgelesen werden. Eine juristisch nicht verbindliche konsolidierte Fassung befindet sich in einer weiteren PDF-Datei (Neuerungen in Rot). (Daniel AJ Sokolov) / (jk)