Petition fordert Nachbesserungen bei Elektronikschrott-Regelung

Der Petent sucht Unterstützer für die Bitte an den Bundestag, das Elektrogesetz nachzubessern und die hohe Belastung durch die Herstellerregistrierung beim Elektro-Altgeräte-Register für Kleinunternehmer auf einen angemessenen Aufwand zu senken.

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Von
  • Angela Meyer

Auch mehr als ein Jahr, nachdem das Elektrogesetz den Umgang mit Elektroaltgeräten neu geregelt hat, will die grundsätzliche Kritik daran nicht verstummen: In einer öffentlichen Petition bittet Florian Schäffer den Bundestag "um eine Überarbeitung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum Abbau der bisher bestehenden Verkaufsbeschränkungen". Bis zum 8. Januar 2007 kann jeder diese Petition online mitzeichnen sowie im Diskussionsforum des Bundestages kommentieren.

Konkret richtet sich die Petition gegen das von Anfang an heftig kritisierte Registrierungsverfahren für Hersteller, mit dem sichergestellt werden soll, dass alle Elektro- und Elektronikunternehmen für das Recycling der von ihnen auf den deutschen Markt gebrachten Produkte bezahlen. Die Kosten für die Anmeldung der Geräte und der bürokratische Aufwand stünden nicht im Verhältnis zum Umsatz, kritisiert Schäffer in der Petition: "Als Folge dessen werden die Hersteller von Kleinstmengen gezwungen, ihre Geräte vom Markt zu nehmen, was einer Wettbewerbsbeeinträchtigung gleich kommt und die freie Unternehmerschaft einschränkt." Letztendlich werde dadurch auch die Existenz der betroffenen Hersteller bedroht.

Die hohen Hürden der Registrierung sorgten außerdem dafür, dass Kleinunternehmer in die Illegalität gingen und beispielsweise über Internetauktionshäuser unregistrierte Geräte vertrieben. Der Petent fordert deshalb, die Gebührenordnung so zu überarbeiten, dass Inverkehrbringer von Kleinstmengen eine faire und marktgerechte Gebühr für die Registrierung zu entrichten haben. Erheblich günstiger für Kleinhersteller seien die Verfahren in der Schweiz oder Österreich, bei denen die eigentliche Registrierung des Herstellers gebührenfrei ist und erst für jedes in Verkehr gebrachte Gerät eine Gebühr pro Stück oder nach Gewicht berechnet wird.

Zu den Entwicklungen rund um die Elektronikschrott-Gesetzgebung siehe auch: