EU-Kommission will Urheberrechtsabgaben begrenzen

EU-Kommissar Charlie McCreevy hat sich besorgt gezeigt, dass einige der gegenwärtigen Systeme zur pauschalen Vergütung von Privatkopien den Binnenmarkt behindern könnten, und eine Empfehlung angekündigt.

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EU-Kommissar Charlie McCreevy hat sich besorgt gezeigt, dass einige der gegenwärtigen Systeme zur pauschalen Vergütung von Privatkopien den Binnenmarkt behindern könnten. Auf einer vom Online-Dienst EuObserver organisierten Konferenz äußerte der für den gemeinsamen Markt zuständige Politiker Mitte der Woche zugleich die Vermutung, dass von den gegenwärtigen Verfahren zur Erhebung von Urheberrechtsabgaben der "verstärkte Einsatz von technologischen Mitteln zum Schutz urheberrechtlich geschützter Werk nicht voll in Betracht gezogen wird". Der Ire schloss sich damit der Kritik von Importeuren sowie Produzenten von Unterhaltungselektronik und IT-Geräten an. Diese hatten sich im Frühjahr in Brüssel zur Copyright Levies Reform Alliance (CLRA) zusammengeschlossen und eine Abkehr vom System der pauschalen Vergütungsabgaben auf Kopiergeräte und Speichermedien gefordert.

In einer Empfehlung der Kommission will McCreevy noch im Dezember Grundlagen für eine Systemreform legen. Damit will er auch die Verfahren zur Verwaltung und Ausschüttung der eingenommenen Vergütungen, die sich EU-weit auf rund 1,6 Milliarden Euro belaufen, klarer und nachvollziehbarer gestalten. Der Kommissar erkannte zwar prinzipiell den Anspruch von Rechtehaltern auf eine Entschädigung an. Dabei sagte er aber einschränkend, dass dafür ein Schaden durch das vom EU-Recht erlaubte Privileg zum privaten Kopieren entstanden sein müsse.

Die Industrie ist der Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften im Namen der Urheber entgangene Lizenzeinnahmen nicht ausreichend nachgewiesen hätten. Diese wiederum beklagen ein ständig wachsendes Ausmaß des Volumens an privat kopierten Werken durch das Internet und digitale Techniken. Den Hinweis auf den Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen wie Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) tun die Verwertungsgesellschaften mit dem Argument ab, dass diese im Handumdrehen gebrochen und niemanden ernsthaft vom Kopieren abhalten würden.

Die Kommission gibt dem Instrument der "Empfehlungen" im heftig umstrittenen Feld der Urheberrechtspolitik seit kurzem den Vorzug vor weiter gehenden gesetzgeberischen Initiativen wie Richtlinien. Derlei MaĂźnahmen sind zwar nicht bindend fĂĽr die Mitgliedsstaaten und die betroffenen Organisationen. Dennoch soll von ihnen etwa auch die Rechtsprechung beeinflusst werden. Zudem muss die Kommission Empfehlungen nicht durch das EU-Parlament bringen und erspart sich so langwierige Debatten.

Ein erstes entsprechendes Kommuniqué hat die Brüsseler Behörde im vergangenen Herbst mit ihrem Versuch zur Einflussnahme auf die Lizenzierungspraktiken von Verwertungsgesellschaften im Musiksektor veröffentlicht. McCreevy meinte nun, Zeichen zu erkennen, "dass die Empfehlung einen positiven Effekt hat" und Musikstücke für den digitalen Vertrieb einfacher freigegeben würden. Der Kommissar bekannte sich zudem zum Anliegen der EU, die "kulturelle Verschiedenheit" im Medienbereich zu fördern. Dies müsse aber in Ausgeglichenheit zur Freisetzung des Potenzials des digitalen Marktes, also unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen geschehen. Die Kultur dürfe nicht gegen den Kommerz ausgespielt werden.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den GesetzesentwĂĽrfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (pmz)