Richter weist Teile einer Sammelklage gegen Intel zurück

Der Prozessorhersteller hat sich bei einem Gericht in Delaware mit dem Antrag durchgesetzt, nur für eventuelle Verfehlungen verantwortlich gemacht werden zu können, die es in den USA begangen hat.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 15 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Richter Joseph Farnan vom Bezirksgericht in Delaware hat Teile einer Sammelklage gegen Intel zurückgewiesen, die Geschäftstätigkeiten des Prozessorherstellers außerhalb der USA betreffen. Das Wall Street Journal berichtet, die Entscheidung entspreche dem Vorgehen des Gericht im Verfahren um die Kartellklage AMDs gegen Intel. Dabei hatte Farnan im September vorigen Jahres einem Intel-Antrag stattgegeben, die Klage einzuschränken. Allerdings dürfen die Kläger in dem Sammelklageverfahren sowie auch AMD in dem eigenen Verfahren Intels Verhalten im Ausland als Beweismittel anwenden, sofern es zur Hinterleuchtung von Intels Geschäftspraktiken in den USA beitrage.

AMD meint, Intel habe in den USA, aber auch im Ausland seine Quasi-Monopolstellung missbraucht und Händler und PC-Hersteller massiv dazu verleitet, keine Produkte des Konkurrenten zu verbauen. Im Juni 2005 reichte AMD deshalb in Delaware eine Klage ein. Daraufhin gingen auch Intel-Kunden vor Gericht, die sich durch die Geschäftspraktiken des Unternehmens benachteiligt sehen. (anw)