PageRank-Klage gegen Google erneut zurückgewiesen

KinderStart.com konnte sich zum zweiten Mal nicht vor Gericht mit seiner Ansicht durchsetzen, von Google absichtlich benachteiligt worden zu sein.

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Richter Jeremy Fogel vom Bezirksgericht in San Jose hat die Klage des Internetunternehmens KinderStart wegen angeblicher Benachteiligung durch das Google-interne Bewertungssystem PageRank erneut zurückgewiesen. Im zweiten Anlauf hatte die Suchmaschine für Kinder vorgebracht, Google benachteilige manche Angebote aus weltanschaulichen Beweggründen. Fogel wies die Klage ab und schalt KinderStarts Rechtsvertreter, keine ausreichenden Ermittlungen angestellt zu haben, bevor sie die Klage einreichten. Zudem habe Google Anspruch auf Kostenerstattung, da ein KinderStart-Anwalt grundlose Anschuldigungen vorgebracht habe, berichten US-Medien.

Die Suchmaschine für Kinder war von Google auf den Pagerank Null zurückgestuft worden und hatte dadurch nach eigenen Angaben erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. KinderStart vermutete unter anderem Benachteiligung eines Konkurrenten. Zur ersten Verhandlung Mitte vorigen Jahres hatte der Richter noch eine Tür offen gelassen und die Möglichkeit eingeräumt, dass einzelne Punkte der Klage neu formuliert und wieder eingereicht werden könnten. Das hatte KinderStart im September 2006 auch getan. Insbesondere hatte der Richter seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit anders zu bewerten sei, sollte Google manuell in den Pagerank eingegriffen haben.

Google bestreitet nicht, dass das Bewertungssystem subjektiv sei. Doch als Dienstleistungsanbieter habe das Unternehmen das Recht, so vorzugehen. Falls alle Anbieter sich an Google wandten mit dem Anspruch, in den Suchergebnislisten weiter oben platziert zu werden, sei der Dienst nicht mehr möglich. Fogel hatte sich in der ersten Verhandlung durch Google davon überzeugen lassen, dass die Suchmaschine Fundstellen für Millionen Nutzer brauchbar aufliste.

Das Bezirksgericht Northern District of California ist auch in einem anderen Verfahren gegen Google zuständig. Für den 6. April ist dort die Verhandlung einer Klage der Firma American Blind & Wallpaper Factory angesetzt. Das Unternehmen will verhindern, dass der Suchmaschinenbetreiber die Schlüsselwörter "American Blind" und "American Wallpaper" weiter als Adwords an Konkurrenten verkauft. (anw)