Telecom Italia soll Kundendaten von Tauschbörsen-Nutzern herausgeben

Das deutsche Label Peppermint Jam Records hat bei einem italienischen Gericht erwirkt, dass Daten von Tauschbörsennutzern herausgegeben werden müssen.

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Ein römisches Zivilgericht hat angeordnet, dass Telecom Italia an Peppermint Jam Records die Kundendaten herausrücken muss, die sich hinter 3636 IP-Adressen verbergen. Über diese sollen Copyright-geschützte Musikstücke des deutschen Labels unautorisiert im Internet getauscht worden sein. Die Internet-Nutzer sollen nun mit Unterlassungsaufforderungen und Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, heißt es in italienischen Medien. Südtirol Online zitiert den Bozner Anwalt der Firma Peppermint, Otto Mahlknecht, laut dem die Forderungen "einige hundert Euro" betragen.

Der grüne Senator Fiorello Cortiana hegte Bedenken gegen die Entscheidung und wandte sich in einem Brief an den Datenschutzbeauftragten. Cortiana schreibt, die Anwälte von Peppermint Jam Records sowie der mit der Erkundung der IP-Adressen beauftragten Firma Logistep seien der Meinung, laut EU-Richtlinie 2004/48/CE (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) dürften die Daten nicht nur staatlichen Ermittlern, sondern auch privaten Unternehmen ausgehändigt werden. Der Senator wendet ein, dass die vermuteten Schäden nicht belegt seien. Es sei zudem zu prüfen, ob die Betroffenen der Ausgabe ihrer Daten zustimmen müssten.

Die Schweizer Firma Logistep ist hierzulande keine Unbekannte: Sie sorgte mit der "Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsennutzer" für Schlagzeilen. Logistep dokumentiere voll automatisiert, "welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden", hieß es. Als "Full-Service-Dienstleister" kümmere sie sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung. Bei ihrem Vorgehen mussten Logistep und die Auftraggeber aber in letzter Zeit einige Schlappen einstecken, nicht zuletzt attestierte ein Gericht der Abmahnmaschinerie "Gebührenschinderei", ausgerechnet bei Peppermint Jam wurde sogar in einem Verfahren die Abmahnlegitimation infrage gestellt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft gab es zudem Beschwerden über die Strafanzeigen-Maschinerie von Logistep. (anw)