Online-Durchsuchungen: Strafrechtler beklagt "organisierte Kriminalität" der Politik
Der Rechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht hat die heimliche Netzbespitzelung ohne gesetzliche Basis und den gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Regierungskurs scharf kritisiert.
Der Frankfurter Rechtsprofessor Peter-Alexis Albrecht hat die Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Basis und den gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerichteten Regierungskurs beim Ausbau des Überwachungsnetzes scharf kritisiert. "Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung", erklärte er in einem Beitrag des rbb-Magazins Kontraste zur Online-Spitzelei durch Nachrichtendienste am gestrigen Donnerstag. Es sei eine "verfassungsrechtliche Schweinerei", dass ein Verfassungsgericht sage, "hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen."
Das Bundeskanzleramt hatte jüngst im Innenausschuss des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen Bespitzelungsmaßnahmen von Festplatten privater PCs und virtueller Speicherplattformen im Internet auf Basis einer Dienstvorschrift von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) bereits durchgeführt würden. Zwischenzeitlich erklärte der frühere Innen- und jetzige Justizstaatssekretär Lutz Diwell, er habe die Anweisung unterzeichnet. Die gegenwärtig gestoppten Online-Durchsuchungen seien damit jedoch weder beabsichtigt noch bezweckt gewesen, beteuerte der SPD-Politiker.
In der Kontraste-Sendung wird der entscheidende Teil der Dienstanweisung zitiert. Diwell gestattete demnach dem Verfassungsschutz "das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internets sowie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen, beziehungsweise die Suche nach ihnen, sowie den heimlichen Zugriff auf IT-Systeme unter Einsatz technischer Mittel." Was sich hinter der Formulierung genau verbarg, entging Mitgliedern des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) für die Geheimdienste nach eigenen Angaben. "Ich verstehe nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen", sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl dem rbb. Auch das grüne PKG-Mitglied Hans-Christian Ströbele entwickelte erst 2006 überhaupt eine Vorstellung davon, dass ein Geheimdienst in einen privaten Computer gleichsam "über das Telefon reinkriechen kann".
Hinter dem damit verbundenen schweren Eingriff in den vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung sieht Albrecht eine "organisierte Verfassungsfeindlichkeit". Die Politik wolle die Sicherheit optimieren – "und dann ist alles möglich". Zugleich habe sie die Achtung vor dem Grundgesetz verloren, meint der Strafrechtler. "Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre fünf oder sechs Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig". Vielmehr versuche sie, die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder ihrer "absurden Optik der Welt anzupassen".
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Anfang des Jahres, dass es bislang keine Rechtsgrundlage für heimliche Online-Durchsuchungen durch die Strafverfolgungsbehörden gibt. Dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Netzbespitzelungen durch Nachrichtendienste nicht sofort stoppte und die Dienstanweisung zuvor überhaupt das Licht der Welt erblicken konnte, ist auch für das PKG-Mitglied der Linken, Wolfgang Neskovic, ein Unding: "Wir reden über eine Rechtsverletzung. Diejenigen, die hier gehandelt haben, sind Rechtsstaatsversager, weil sie eine fundamentale Regel unseres Rechtsstaates verletzt haben." Ein derart schwerwiegender Grundrechtseingriff müsse in jedem Fall zumindest eine gesetzliche Grundlage haben. Anfang der Woche hatte auch bereits Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der großen Koalition vorgeworfen, mit ihrem innenpolitischen Kurs der präventiven Überwachung "den verfassungspolitischen Aufstand zu proben".
Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
(Stefan Krempl) / (vbr)