Zypries kündigt Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung an

Zwar ist unerwünschte Telefonwerbung jetzt schon laut Gesetz eine unzumutbare Belästigung, doch das reicht offenbar noch nicht aus, um unseriösen Firmen das Handwerk zu legen.

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Zwar sei Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten, unseriöse Firmen setzten sich aber immer wieder über dieses Verbot hinweg. Die Durchsetzung des geltenden Rechts stoße auf Schwierigkeiten. "Wir werden dagegen mit einem Maßnahmenpaket vorgehen und so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen", verspricht Zypries. Erste Pläne dafür wurden bereits im Mai bekannt.

Geplant sind in dem Entwurf erweiterte Möglichkeiten für Verbraucher, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, beispielsweise über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen. Auch sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern soll der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen, um seine Identität zu verschleiern.

Unerwünschte Telefonwerbung stellt derzeit eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (Paragraph 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG) dar. Zuwiderhandelnde können von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung belangt werden. Außerdem können sie Schadensersatz verlangen, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor. Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen, teilt das Ministerium weiter mit. (anw)