US-Senatsauschuss befasst sich mit DoubleClick-Übernahme durch Google

Während einer Anhörung im US-Senat stießen Googles Argumente für eine Übernahme von DoubleClick auf die Gegenargumente des Microsoft-Anwalts Brad Smith.

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Der für Wettbewerb zuständige Unterausschuss des US-Senatsausschusses für Justiz hat sich gestern in einer zweistündigen Anhörung mit der geplanten Übernahme des Online-Werbevermarkters DoubleClick durch Google befasst. Die Politiker hegen Bedenken wegen möglicher Auswirkungen auf den Wettbewerb und auf die Privatsphäre der Nutzer und haben deshalb unter anderem Vertreter von Google und Microsoft zu einer Befragung geladen. Eine Entscheidungsfindung wurde bei beiden im Ausschuss vertretenen Fraktionen, also bei Demokraten wie Republikanern, noch nicht deutlich, heißt es in US-Medien.

Microsofts Justiziar Brad Smith trug vor, Google versammle 70 Prozent der Suchanfragen weltweit und nehme dadurch bereits jetzt auf einem von zwei Hauptfeldern des Online-Werbemarkts eine dominante Position ein, und zwar bei der Einblendung kontextbezogener Links bei Suchresultaten. Durch die Übernahme von DoubleClick bekomme Google auf dem zweiten Hauptfeld, der kontextsensitiven Werbeeinblendung auf Websiten Dritter, einen Marktanteil von 80 Prozent. Diese doppelte Dominanz könne sich negativ auf den Wettbewerb auswirken. Zudem würde Google durch DoubleClick Kontrolle über eine große Datenbank an Informationen über Nutzerverhalten im Internet gewinnen und erhalte die Möglichkeit, diese Informationen anzureichern. Das werfe grundlegende datenschutzrechtliche Fragen auf.

Googles Chief Legal Officer David Drummond schob in seiner Stellungnahme in den Vordergrund, dass die Nutzer von einer zunehmend persönlich zugeschnittenen, also nützlichen und relevanten Werbung profitieren würden. Sein Unternehmen werde die DoubleClick-Technik zur Verkürzung der Ladezeiten von Webseiten nutzen. Zudem habe sich Google bereits zuvor intensiv dem Datenschutz verschrieben und beispielsweise im Sommer angekündigt, Suchanfragen generell nach anderthalb Jahren zu anonymisieren. Das Argument, eine Übernahme bedrohe den Wettbewerb, wies Smith zurück mit der Begründung, DoubleClick kaufe oder verkaufe keine Anzeigen oder Anzeigenplätze. Es steuere nur die Technik für Website-Betreiber und Werbetreibende bei und versorge sie mit statistischen Informationen.

Und da die freie Rede in den USA eines der am besten gehüteten Werte darstellt, hatte Smith auch zu diesem Thema noch ein Bonmot parat. Online-Werbung unterstütze die freie Verbreitung unterschiedlicher Meinungen. Googles Geschäftsmodell ermögliche es Bloggern und anderen, mit ihren Inhalten Werbeeinnahmen zu generieren. Ohne Online-Werbung hätten die Menschen nicht die Ressourcen, ihre Weblogs oder andere Websites zu betreiben und ihre Ansichten zu betreiben. Marc Rotenberg, Direktor des Electronic Privacy Information Center (EPIC), erläuterte vor dem Ausschuss seine datenschutzrechtlichen Bedenken und wies auf seine Beschwerde bei der Federal Trade Commission hin. Diese solle Google vor einer Übernahme von DoubleClick zu Datenschutz-Standards verpflichten. (anw)