EU-Kommission will Strafverfolgungsnetz im Kampf gegen Terror stärken
Die Brüsseler Behörde hat einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Kooperation europäischer Staatsanwälte im Rahmen von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes verbessert werden soll.
Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Kooperation europäischer Staatsanwälte im Rahmen von Eurojust und des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) verbessert werden soll. Eine entsprechende Mitteilung hat die Brüsseler Behörde nun verabschiedet. Ziel der Initiative ist es nach Angaben der Kommission, insbesondere das gemeinsame Vorgehen gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus zu stärken. Ende des Monats soll die Mitteilung im Rahmen eines Seminars in Lissabon erstmals mit den Mitgliedsstaaten erörtert werden.
Ziel von Eurojust ist bislang die Koordinierung der Zusammenarbeit einzelstaatlicher Justizbehörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Die Strafverfolgungsinstitution bildet quasi ein Pendant zu Europol auf Ebene der Staatsanwaltschaften. Die in Den Haag angesiedelte Einrichtung hat ihre Arbeit 2002 aufgenommen. Laut der Mitteilung hat seitdem die Zahl der registrierten Fälle exponentiell zugenommen. Waren es 2006 noch 771 Fälle, was bereits einen Anstieg gegenüber 2005 um 31 Prozent darstellte, sind in diesem Jahr bereits über 800 Fälle registriert worden. Die Kommission schätzt, dass bis Jahresende über 1.000 Vorgänge bei Eurojust angemeldet werden.
In der Mitteilung werden drei Maßnahmen vorgeschlagen, die sich im Rahmen des geltenden EU-Vertrags verwirklichen lassen würden. Gemäß dem ersten Szenario sollen die nationalen Mitglieder der Strafverfolgungsbehörde von ihren Ländern mit eigenständigen Befugnissen für die Wahrnehmung ihrer zu erfüllenden Rollen und Aufgaben ausgestattet werden. In diesem Gebiet wäre eine Harmonisierung erforderlich, damit alle Beteiligten dasselbe (Mindest-)Maß an Vollmachten besitzen würden. Beispielsweise sollten laut Vorschlag alle nationalen Mitglieder automatisch Zugriff auf sachdienliche Informationen aus ihren nationalen Dateien über Terroranschläge und über in Haft befindliche Personen, auf das nationale Strafregister und auf die nationalen DNA-Datenbanken haben.
Der zweite Vorschlag zielt darauf ab, die Arbeit gemeinsamer Ermittlungsteams durch Einbindung von Eurojust erfolgreicher zu gestalten. Das entsprechende Kollegium macht bisher von einigen ihm übertragenen Befugnissen wie Entscheidungen beim Vorliegen konkurrierender europäischer Haftbefehle keinen Gebrauch, bemängelt die Kommission. Hier sollten Maßnahmen zur Stärkung der Beschlussfassungsmöglichkeiten ergriffen werden. Auch gelte es, die Vermittlerrolle des Kollegiums in Fällen konkurrierender gerichtlicher Zuständigkeit zu verbessern.
Drittens erwägt die Kommission eine bessere Integration von Eurojust mit dem für Zivil- und Handelssachen zuständigen EJN. Hier schwebt der Brüsseler Behörde vor, die justizielle Zusammenarbeit durch Herstellung geeigneter Kontakte zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern sowie praktische und rechtliche Informationen bereitzustellen. Da Eurojust und das EJN ähnliche Ziele verfolgen würden, sollten sie besser verzahnt werden. Zu diesem Zweck könnte vorgesehen werden, dass jeder Mitgliedsstaat einen nationalen Koordinator ernennt, der zum einen als Ansprechpartner für das EJN dient und zum anderen als nationaler Korrespondent von Eurojust fungiert. Daneben hat die Kommission langfristige Vorschläge in den Raum gestellt, die eine neue Rechtsgrundlage erforderlich machen würden.
Der Reformvertrag der EU enthält auch einen Artikel über die Schaffung einer echten Europäischen Staatsanwaltschaft, heißt es bei der Kommission. Für eine Diskussion über diese Möglichkeit sei es aber noch zu früh. Zunächst gelte es, sich um die kurz- und mittelfristigen Möglichkeiten für eine Stärkung von Eurojust Gedanken zu machen. Die Einrichtung brauche dringend ausreichende Befugnisse, um ihren Aufgaben möglichst effizient nachkommen zu können. US-Sicherheitsbehörden hat der EU-Rat bereits die Erlaubnis eingeräumt, Einblicke in die Akten von Eurojust zu nehmen. (Stefan Krempl) / (pmz)