Wien schränkt Verkauf von Computerspielen an Jugendliche ein

Die Alterskennzeichnung der Computerspiele soll nach dem Pan-European Game Information System PEGI erfolgen.

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In der österreichischen Hauptstadt Wien sollen Datenträger, die Computerspiele enthalten, künftig nur noch verkauft werden dürfen, wenn sie über eine Alterskennzeichnung verfügen und der Käufer nachweisen kann, dass er auch das entsprechende Alter bereits erreicht hat. Dies soll im Wiener Jugendschutzgesetz festgeschrieben werden, wie die Landesregierung beschlossen hat.

Im kommenden Januar soll die Novelle im Landtag beschlossen werden. Eine Zustimmung gilt dort als sicher, da die regierende Sozialdemokratische Partei über eine absolute Mehrheit verfügt. Die Alterskennzeichnung der Computerspiele soll nach dem Pan-European Game Information System (PEGI) erfolgen. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)