BKA: Bessere Arbeitsabläufe bei "Löschen statt Sperren"

Das BKA reduziert Stellen beim Anti-Kinderporno-Programm "Löschen statt Sperren" und spricht von Optimierungen. Die Linke wittert, dass die Behörde ein ungeliebtes Konzept sträflich vernachlässigt.

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Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Zahl der Mitarbeiter, die mit dem Umsetzen des Konzepts "Löschen statt Sperren" zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet, betraut sind, fast halbiert. Bestand das Personal 2010 nach dem Einrichten dieses Arbeitsschwerpunkts noch aus insgesamt 6,3 vollen Stellen, sind dafür inzwischen nur noch 3,5 vorgesehen.

Derzeit seien "drei Polizeivollzugsbeamte mit der tagesaktuellen Sichtung und Weiterleitung der eingehenden Hinweise auf kinderpornografische Webseiten sowie der wöchentlichen Überprüfung der Verfügbarkeit bei im Ausland gehosteten beziehungsweise täglichen Überprüfung bei inländischen kinderpornografischen Angeboten befasst", erklärte eine Sprecherin des übergeordneten Bundesinnenministeriums gegenüber heise online. Zusätzlich werde rund eine halbe Vollzeitstelle im BKA eingesetzt, um die Berichtspflichten und statistischen Aufbereitungen zu erfüllen.

Die Sprecherin betonte, dass die 3,5 Positionen als "Vollzeitäquivalente" zu verstehen seien, die sie besetzenden Mitarbeiter sich also während ihrer gesamten Arbeitszeit dem einschlägigen Verfahren widmeten. Die Verringerung des damit befassten Personals begründet das Innenressort durch "Verbesserungen der Arbeitsabläufe und Prozesse".

Die Linke hatte zuvor moniert, dass schon die zuvor abgestellten 6,3 Vollkräfte als deutlich zu niedrig "belächelt" worden seien. Die Oppositionsfraktion wertete den Stellenrückgang so als Hinweis darauf, dass "Löschen statt Sperren" vom BKA nicht gewollt gewesen und dort "noch heute ungeliebt" sei. Die Bundesregierung bewertet das Prinzip zum Entfernen von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs aus dem Netz dagegen regelmäßig als Erfolg.

Grund zum Grübeln war für die Linken zudem die hohe Zahl der 2012 registrierten Hinweise, die vom BKA nicht verarbeitet werden konnten, weil sie sich auf Adressen im Anonymisierungsnetzwerk Tor bezogen. Die Bundesregierung teilte daraufhin auf Anfrage der Fraktion mit, dass 520 der entsprechenden 545 Fälle von der Polizeibehörde selbst ausfindig gemacht worden seien, sich also nicht Privatpersonen darüber beschwert hätten. Es sei auch nicht davon auszugehen gewesen, dass Abrufer von "Hidden Services" in Tor ein Auffinden illegaler Inhalten anschließend melden würden, heißt es dazu bei den Linken.

Die Eigenfunde des BKA würden unter der Hinweisquelle "Polizei national" zusammengefasst, erläuterte das Innenministerium die statistischen Angaben gegenüber heise online. Eine weitere Aufschlüsselung werde nicht für erforderlich gehalten. Als Rechtsgrundlage für die Suche nach versteckten Kinderporno-Dateien im Tor-Netzwerk nannte die Sprecherin das Bundeskriminalamtsgesetz, das die Ermittler der Behörde zu "anlassunabhängigen Recherchen in Datennetzen" befähige.

Unabhängig davon könne das BKA gemäß Paragraph 163 Strafprozessordung (StPO) beim Vorliegen des Anfangsverdachts einer Straftat "alle notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Verdunklung der Sache" etwa durch das Verwischen von Spuren oder das Vernichten von Beweisen zu verhüten, führte die Sprecherin aus. (axk)