BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen
Seitdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt hat, könnten In bis zu 85 Prozent der Fälle der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte der BKA-Präsident.
Die Hängepartie beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung lähmt dem Bundeskriminalamt zufolge die Aufklärung von Internet-Verbrechen. "60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere", sagte Jörg Ziercke, Präsident des Bundesriminalamts (BKA), laut dpa. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seitdem der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke. Bei mehr als zwei Drittel der unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet noch immer über die neuen Regeln.
Die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordern im Gegensatz zum BKA die Abschaffung der Pflicht zur Speicherung von Kommunikationsverbindungsdaten. Nach ihrer Ansicht beweist die Kriminalitätsstatistik des BKA, dass die Vorratsdatenspeicherung überflüssig sei. Das gelte nicht nur für Internet-Delikte für Online-Betrug, sondern auch für die Verbreitung von Kinderpornografie. (anw)