Bericht: Bundesregierung hat Bedenken gegen EU-Entwurf zur Bankdatenweitergabe
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Position der EU-Kommission zur Weitergabe von Bankdaten an die USA zu einem verfassungswidrigen Abkommen führen könnte.
Zwischen der EU-Kommission und der deutschen Regierung bahnt sich ein Konflikt über die Neuverhandlungen des Abkommens mit den USA zum Bankdatentransfer an. Die Bundesregierung stört sich laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) daran, dass die US-Terrorfahnder nach den Plänen der Kommission Daten europäischer Bankkunden fünf Jahre lang aufbewahren dürfen sollen. Der FTD liegt nach eigenen Angaben ein Papier von Innen- und Justizministerium vor, laut dem das ein unangemessen langer Zeitraum wäre. Die Bundesregierung wolle versuchen, andere EU-Staaten für die deutsche Position zu gewinnen.
Ursprünglich sollte derzeit zwischen der EU und den USA ein Interimsabkommen zur Weitergabe von Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) aus Europa gelten. Das EU-Parlament hat das Abkommen aber im Februar abgelehnt. Seitdem ist der Austausch von Bankdaten zwischen den USA und der EU weitestgehend blockiert. Vor knapp einer Woche hat die EU-Kommission ein vorläufiges Mandat für Verhandlungen mit der US-Regierung über die Weitergabe von Bankdaten angenommen.
Die Bedenken der Bundesregierung beruhen auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, berichtet die FTD. Das Gericht meinte unter anderem, aufgrund der "Streubreite" der verdachtsunabhängigen Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten müssten klare Normen bei der Datensicherheit, der Transparenz oder des Rechtsschutzes aufgestellt werden. Es dürfe vor allem kein "offener Datenpool" angelegt werden, auf den Strafverfolger und Geheimdienste relativ frei zugreifen könnten. Da auch bei der Bankdatenweitergabe große Datenmengen ohne konkreten Verdacht gesammelt werden sollen, sähen Staatsrechtler Parallelen zur Vorratsdatenspeicherung, heißt es nun in dem Zeitungsbericht. Laut dem Kasseler Professor Alexander Roßnagel könnte das Abkommen verfassungswidrig sein, wenn eine Datenspeicherung von fünf Jahren vereinbart würde. (anw)