Britischer Oink-Filesharer freigesprochen

Der ehemalige GrĂĽnder der Filesharer-Website OiNK ist vor einem britischen Gericht vom Vorwurf des Betrugs und der Verletzung von Urheberrechten freigesprochen worden.

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Alan Ellis, Gründer und ehemaliger Betreiber der Filesharer-Website OiNK, ist vor dem britischen Teesside Crown Court in Middlesbrough vom Vorwurf des Betrugs und der Verletzung von Urheberrechten freigesprochen worden. Ellis war im Oktober 2007 bei einer Razzia festgenommen worden, weitere Verhaftungen folgten im Juni 2008. Zu dem Zeitpunkt soll die Torrent-Tracker-Seite des heute 26-jährigen 180.000 Mitglieder gehabt haben, die seit 2004, als OiNK erstmals seine Pforten öffnete, 21 Millionen Musikdateien untereinander getauscht haben sollen. 

Zugang zu dem exklusiven Tauschkreis gab es nur auf Einladung anderer Mitglieder. Oink galt zum damaligen Zeitpunkt als eine der besten Quellen für noch nicht offiziell veröffentlichte Musik. In seinem letzten Jahr soll der Tracker Tauschinformationen für 60 Musik-CDs vor ihrem regulären Verkaufsstart veröffentlicht haben. Insgesamt soll das Verzeichnis 600.000 Alben geführt haben.

Die Staatsanwaltschaft hielt Ellis vor, er habe die Tracker-Seite von Anfang an als ein lukratives Geschäft aufgezogen. Ellis sammelte Spenden für seine Webseite über ein PayPal-Konto. Bei der Razzia fand die Polizei insgesamt 300.000 Pfund, die auf zehn Bankkonten verteilt waren. Die monatlichen Spendeneinnahmen hätten 11.000 Pfund betragen.

Die Verteidigung führte hingegen aus, dass die Spenden lediglich zur Unterhaltung und Anschaffung neuer Server genutzt worden seien. Nachdem OiNK 2004 zunächst auf einem Rechner in Ellis' Wohnung in Middlesbrough gestartet war, zog die Infrastruktur 2007 nach Amsterdam um, weil die Zahl der Suchanfragen zu stark gestiegen war. Ellis habe nicht die Intention gehabt, Urheberrechte zu verletzen. Zudem hätten Mitglieder der durch die IFPI vertretenen Musikindustrie nicht nur jahrelang die OiNK-Webseite gewähren lassen, sondern sie auch selbst aktiv für Marketingzwecke genutzt.

Nach den zweiwöchigen Gerichtsverhandlungen glaubte die zwölfköpfige Jury der Verteidigung offenbar mehr als der Anklage und sprach Ellis einstimmig vom Vorwurf des Betrugs und der Verletzung von Urheberrechten frei. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. (hag)