Bürger nehmen Informationsfreiheit deutlich stärker in Anspruch
Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden schnellte im vergangenen Jahr um 110 Prozent auf 3280 nach oben. Dies geht aus dem dritten Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit hervor.
Das mittlerweile sechs Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes wird von den Bürgern immer häufiger angewandt. Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden schnellte im vergangenen Jahr um 110 Prozent auf 3280 nach oben. 2010 lag die Steigerungsrate noch bei 14,7 Prozent. Dies geht aus dem dritten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hervor. Er appellierte zur Vorstellung des Berichts am Dienstag in Berlin an die Bundesregierung, das gestiegene Interesse an Verwaltungsinformationen ernst zu nehmen.
[Update: Ausweislich der vom Bundesministerium des Inneren veröffentlichten Statistiken (PDF-Datei) verzeichnen jedoch nur zwei Behörden im Bereich des Bundesfinanzministeriums einen wirklich signifikanten Anstieg bei den Antragszahlen. So gingen bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) allein 485 in der Sache gleichlautende Anträge eines Rechtsanwalts ein, der geprellte Anleger einer Privatbank in einem Massenverfahren vertritt. Im Jahr zuvor waren es bei der BaFin etwa 30 Anträge gewesen.
Ein ähnliches Phänomen gab es im Bereich der Zollverwaltung; eine Anfrage von heise online nach den Ursachen dort ist bislang noch nicht beantwortet worden. Die anderen Ministerien und Bundesbehörden verzeichnen eine sehr geringe Zahl von Anträgen meist im niedrigen zweistelligen Bereich, deren geringfügige Schwankungen im Verlauf der Jahre man kaum als ernsthaften Anstieg der Nachfrage nach amtlichen Informationen bezeichnen kann.]
Angesichts des meist restriktiven Umgangs mit dem Informationsanspruch ist das auch kein Wunder. So sah sich der Bundesbeauftragte Schaar im Berichtszeitraum 2010 und 2011 nach eigenen Angaben genötigt, zwei Beanstandungen gegenüber Bundesbehörden auszusprechen und damit besonders schwerwiegende Verstöße gegen das IFG zu brandmarken. Die eine habe sich auf eine Anfrage zur Korruptionsprävention beim Bundesinnenministerium bezogen, die andere auf Protokolle der Bewertungsausschüsse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Aktuell besonders kritisch sieht Schaar Bestrebungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die in einem Gesetzentwurf vorgesehene Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt grundsätzlich vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Dies wäre "unangebracht und keinesfalls im Sinne der Verbraucher", monierte Schaar. Vielmehr sollte die Bundesregierung seiner Ansicht nach den Informationszugang erleichtern und interne Tendenzen zum Abschotten beseitigen. Dazu müssten die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten Regelungen zum Informationszugang einheitlich gestaltet und erweitert werden. Derartige Forderungen kommen auch von Verwaltungsrechtlern und aus der Zivilgesellschaft.
Schaar hofft, dass durch die vom Bundestag angestoßene Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes das Rechts auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten gestärkt wird. Er setzte sich im vergangenen Jahr bereits für ein Grundrecht auf Informationsfreiheit ein. Dieses sei sinnvoll, weil dann das öffentliche Interesse an Akteneinsicht mit anderen Grundrechten wie dem auf Eigentum abgewogen werden müsse. Derzeit schützt das IFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse absolut.
Erfreut zeigte sich Schaar, dass insbesondere die Rechtsprechung in den vergangenen zwei Jahren wichtige Beiträge geleistet habe, das Informationsfreiheitsgesetze breiter in Anspruch zu nehmen. Erst jüngst habe etwa das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass auch Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich herausgegeben werden müssten. Die Richter hätten damit der Verwaltung einen Riegel vorgeschoben, Verweigerungsgründe zu erfinden. Aktivisten wie Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation, der die Plattform "Frag den Staat" für einfachere Anfragen nach Akteneinsicht initiierte, sieht in den Amtsstuben derzeit ein "Geheimdenken" noch immer weit verbreitet.
Schaar wirbt dafür, dass die Behörden verstärkt Informationen auch ohne Antrag von vornherein übers Internet bereitstellen. An diesem Punkt sei die aktuelle E-Government-Initiative der Bundesregierung noch zu unverbindlich. Darin werde es "peinlich vermieden", diesen naheliegenden Ansatz mit dem Rechtsanspruch auf Informationszugang zu verknüpfen.
Zu den herausragenden Fällen, mit denen sich Schaar in den vergangenen beiden Jahren beschäftigen musste, gehörten etwa Auseinandersetzungen um die Freigabe der Gästelisten des Bundeskanzleramts, den Zugang zum Mustervertrag für Vorstände der Bundesbank oder das Sicherheitskonzept der geplanten Münchner Transrapid-Magnetschwebebahn. Auch die Herausgabe eines UFO-Gutachten des wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sowie von Organigrammen und Namenslisten der Arbeitsagentur Hamburg standen zur Debatte. (anw)