Bundesrat stimmt Gesetz gegen Kostenfallen im Netz zu

Die Gesetzesänderung richtet sich gegen Betrüger, die kostenlose Angebote vortäuschen und damit unbedarfte oder unaufmerksame Nutzer hinters Licht führen.

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Von
  • Tim Gerber

Die Länderkammer hat auf ihrer Sitzung am gestrigen Freitag unter anderem einem Gesetz des Bundestags zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugestimmt. Mit der Neuregelung sollen Verbraucher besser vor sogenannten Abo-Fallen im Internet geschützt werden. Betrüger haben über vorgetäuschte kostenlose Angebote bereits Millionen ergaunert.

Künftig muss deshalb die Schaltfläche von Angeboten im Internet mit der Angabe "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein, damit ein Abo-Vertrag über einen kostenpflichtigen Abo-Dienst überhaupt wirksam werden kann. Auch Preis, Mindestlaufzeiten und Lieferkosten müssen dabei angezeigt werden.

Mit der Zustimmung des Bundesrats kann das Gesetz nun nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft treten. Das dürfte bis zum Sommer erledigt sein. (tig)