Bundesregierung will Rechtssicherheit fĂĽr autonomes Fahren schaffen
Die Bundesregierung will Regeln fĂĽr das automatisierte Fahren einfĂĽhren und damit Rechtssicherheit schaffen.
"Weg frei fĂĽr das automatisierte Fahren", schreibt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Das Bundeskabinett hat nun einen von ihm vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Wiener Ăśbereinkommen ĂĽber den StraĂźenverkehr hierzulande umgesetzt werden soll. Damit soll Rechtssicherheit fĂĽr das automatisierte Fahren geschaffen werden.
Das Wiener Übereinkommen von 1968, das von 73 Ländern ratifiziert wurde, enthält einheitliche, für diese Länder geltende Regeln für den Straßenverkehr. Vor einem Jahr wurden sie derart ergänzt, dass auch selbstfahrende Fahrzeuge zulässig sind – vorausgesetzt, dass ein Fahrer jederzeit eingreifen kann.
"Die Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert bzw. abgeschaltet werden können", wie es das Bundesverkehrsministerium ausdrückt.
"Mobilitätsrevolution"
Dobrindt sieht das automatisierte und vernetzte Fahren als "die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos" an. "Wir wollen diese Technik auf die Straße bringen."
In einem nächsten Schritt will sich der Minister dafür einsetzen, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot. Die Begriffsbestimmung des "Fahrers" soll in dem Wiener Übereinkommen so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden.
Am 16. September 2015 hatte das Bundeskabinett die von Dobrindt vorgelegte "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren" beschlossen. Die Strategie sieht Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vor, "damit Deutschland Leitanbieter für das automatisierte und vernetzte Fahren bleibt, zum Leitmarkt wird und den Regelbetrieb einleitet", erläutert das Ministerium.
Autonome Autos kommen (28 Bilder)
(Bild: Tesla)
Siehe dazu auch:
(anw)