Bundestag verlängert wieder einmal Anti-Terror-Befugnisse

Das Parlament hat die Überwachungskompetenzen für Geheimdienste aus dem "Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" erneut fortgeschrieben, diesmal gleich um fünf Jahre.

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Bundestag verlängert wieder einmal Anti-Terror-Befugnisse

Die Grüne Irene Mihalic monierte im Bundestag, dass immerzu von islamischem Terrorismus die Rede sei, der allgegenwärtige Rechtsterror aber ausgespart werde

(Bild: bundestag.de)

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Umstrittene Vorschriften aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz werden zunächst gut fünf weitere Jahre bis Anfang 2021 in Kraft bleiben. Dies hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen. Linke und Grüne stimmten dagegen, dass deutsche Geheimdienste unter anderem weiter bei Banken, Fluggesellschaften, Reisebüros, Post- oder Telekommunikationsdienstleistern Auskünfte über Terrorverdächtige einholen sowie den Mobilfunk mit Imsi-Catchern überwachen dürfen.

Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit einem Vorschlag der Bundesregierung vom August. 2011 hatte das Parlament die Anti-Terror-Befugnisse das erste Mal um vier Jahre verlängert und dabei teils noch erweitert. Seitdem dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) auch zentrale Buchungssysteme von Luftfahrtunternehmen anzapfen sowie Kontostammdaten bei Finanzinstitutionen abfragen.

Die Dienste sollen zudem weiter verdeckt Einsicht in Grundbücher und vergleichbare Akten nehmen können, um Eigentumsverhältnisse von Objekten aufzuklären. Neu eingeführt hat der Bundestag eine Auskunftssperre gegenüber betroffenen Grundstückeigentümern bei einem verdeckten Vorgehen der Geheimdienste. Die Bestimmung soll mindestens zwei Monate später als der restliche Teil des Gesetzes in Kraft treten, damit die Grundbuchämter ihre Systeme umkonfigurieren können.

Die Überwachungsmöglichkeiten sind nach Ansicht der Regierung nach wie vor nötig, da die hiesigen Spionagebehörden seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA "vor fortbestehenden besonderen Herausforderungen" stünden. Hunderte Personen aus Deutschland beteiligten sich zudem am bewaffneten Dschihad in Syrien und dem Irak, Rückkehrer stellten ein besonderes Gefährdungspotenzial dar. Eine Evaluierung habe gezeigt, dass die Befugnisse "wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus" brächten.

Laut dem jüngsten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) haben hiesige Geheimdienste 2013 bei Post- und Telekommunikationsfirmen, Luftfahrtunternehmen oder Kreditinstituten insgesamt 87 Auskunftsverlangen gestellt, von denen 190 Personen betroffen waren. Schwerpunkt der Verfahren war der Bereich Islamismus. Der Staatsschutz setzte 26-mal Imsi-Catcher ein, um Mobiltelefone von 29 Personen zu orten oder abzuhören. Sachverständige und Datenschützer beklagen, dass die Auskunftspflichten gegen das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei verstoßen. (anw)